Sicherstellung
Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
Zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ist ein Antrag auf Zulassung / Ermächtigung erforderlich.
Sollte eine Zulassung nicht möglich sein, z.B. bei gleichzeitiger Tätigkeit am Krankenhaus oder in einer anderen Institutionen, kann auch eine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen/vertragspsychotherapeutischen Versorgung beantragt werden. Die Erteilung einer Ermächtigung setzt jedoch eine Bedarfsprüfung voraus.
Ansprechpartner zu den Anträgen finden Sie am Ende der Auflistung.
Anträge
Ansprechpartner
| Regierungsbezirk | Name / E-Mail | Telefon |
| Arnsberg I | 0231 / 94 32 38 27 | |
| 0231 / 94 32 32 88 | ||
| Arnsberg II | 0231 / 94 32 39 26 | |
| 0231 / 94 32 38 23 | ||
| Detmold | 0231 / 94 32 32 97 | |
| 0231 / 94 32 38 21 | ||
| Münster | 0231 / 94 32 38 26 | |
| 0231 / 94 32 39 25 |
