Sicherstellung
Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
Möchten Sie gesetzlich krankenversicherte Patienten ambulant behandeln benötigen Sie die Zulassung als Vertragsarzt, die Genehmigung einer Anstellung in einer Praxis oder in einem medizinischen Versorgungszentrum. Eine weitere Teilnahmeform der vertragsärztlichen Versorgung stellt die Ermächtigung dar, die an konkrete und besondere Versorgungsbedürfnisse geknüpft ist. Bei der Zulassung als Vertragsarzt stehen Ihnen unterschiedliche Niederlassungsmöglichkeiten und Arbeitsmodelle zur Auswahl. Sie können den Weg in die Einzelpraxis wählen oder Kooperationen eingehen.
In diesem Bereich haben wir für Sie Antragsformulare bereitgestellt, die Ihnen den Weg zur Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten erleichtern sollen. Sollten Sie für Ihr Vorhaben ein Antragsformular in der Auflistung nicht finden, sprechen Sie bitte unser kompetentes Team an. Ansprechpartner zu den Anträgen finden Sie am Ende der Auflistung.
Unser oberstes Ziel ist die schnellstmögliche Bearbeitung und Abwicklung Ihres Antrages, dafür benötigen wir jedoch ein vollständig ausgefülltes Formular einschließlich der im Formular genannten Unterlagen.
Anträge
Ansprechpartner
| Regierungsbezirk | Name / E-Mail | Telefon |
| Arnsberg I | 0231 / 94 32 38 27 | |
| 0231 / 94 32 32 88 | ||
| Arnsberg II | 0231 / 94 32 39 26 | |
| 0231 / 94 32 38 23 | ||
| Detmold | 0231 / 94 32 32 97 | |
| 0231 / 94 32 38 21 | ||
| Münster | 0231 / 94 32 38 26 | |
| 0231 / 94 32 39 25 |

