Sicherstellung
Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Möchten Sie als Vertragspsychotherapeut gesetzlich krankenversicherte Patienten ambulant behandeln benötigen Sie eine Zulassung als ärztlicher Psychotherapeut, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut.
Eine weitere Teilnahmeform ist die Anstellung in einer Praxis oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum. Die Ermächtigung berechtigt Sie ebenfalls vertragspsychotherapeutisch tätig zu werden, wobei diese an konkrete und besondere Versorgungsbedürfnisse geknüpft ist.
In diesem Bereich haben wir für Sie Antragsformulare bereitgestellt, die Ihnen den Weg zur Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten erleichtern sollen. Sollten Sie für Ihr Vorhaben ein Antragsformular in der Auflistung nicht finden, sprechen Sie bitte unser kompetentes Team an. Ansprechpartner zu den Anträgen finden Sie am Ende der Auflistung.
Unser oberstes Ziel ist die schnellstmögliche Bearbeitung und Abwicklung Ihres Antrages, dafür benötigen wir jedoch ein vollständig ausgefülltes Formular einschließlich der im Formular genannten Unterlagen.
Anträge
Ansprechpartner:
| Tel.: 0231 94 32 35 48 | |
| Tel.: 0231 94 32 38 57 |
