Sicherstellung
Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung ist ein Antrag auf Zulassung / Ermächtigung erforderlich.
Sollte eine Zulassung nicht möglich sein, z.B. bei gleichzeitiger Tätigkeit am Krankenhaus oder in einer anderen Institutionen, kann auch eine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen/vertragspsychotherapeutischen Versorgung beantragt werden. Die Erteilung einer Ermächtigung setzt jedoch eine Bedarfsprüfung voraus.
Ansprechpartner zu den Anträgen finden Sie am Ende der Auflistung.
Anträge
Ansprechpartner:
| Tel.: 0231 / 94 32 38 57 | |