Abrechnungsabgabe
Der späteste Termin für die Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung 2 / 2013
Mittwoch, 10. Juli 2013
Dies gilt sowohl für die Abrechnung der Behandlungsausweise der Ersatzkassen / Primärkassen als auch der Sonstigen Kostenträger.
Bei nicht genehmigter Überschreitung des Abgabetermins kann nach den Abrechnungs-Richtlinien der KVWL ein Abzug von der Honorargutschrift vorgenommen werden und darüber hinaus sogar eine Einstellung der Abschlagszahlungen erfolgen
(§ 3 Abrechnungs-Richtlinien / § 34 Arzt-/Ersatzkassenvertrag).
Sie können Ihre Abrechnung unter folgenden Adressen abgeben:
- Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL)
Robert-Schimrigk-Str. 4 - 6
44141 Dortmund
Anfahrt Dortmund
- Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL)
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster
Anfahrt Münster
Die "Erklärung zur Vierteljahresabrechnung" als PDF finden Sie unter Abrechnung
Öffnungszeiten:
Sie können uns Ihre Quartalsabrechnung mit der Post oder anderen Dienstleistungsunternehmen zusenden. Selbstverständlich haben Sie auch
die Möglichkeit, Ihre Abrechnung während der Dienstzeiten abzugeben:
| montags bis donnerstags: | von 8 Uhr bis 17 Uhr |
| freitags: | von 8 Uhr bis 14 Uhr |
Zusätzliche Öffnungszeiten in Dortmund und Münster:
| Mittwoch | 26.06.2013 | von 8 - 18.30 Uhr |
| Freitag | 28.06.2013 | von 8 - 15 Uhr |
| Mittwoch | 03.07.2013 | von 8 - 18.30 Uhr |
| Freitag | 05.07.2013 | von 8 - 15 Uhr |
| Mittwoch | 10.07.2013 | von 8 - 18.30 Uhr |
Service-Center
Während unserer Öffnungszeiten stehen Ihnen die Mitarbeiter der Service-Center für Gespräche zur Verfügung.
Wünschen Sie ein ausführliches Beratungsgespräch?
Online-Anfrage Beratungstermin
Oder vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin:
Tel: 0231 94 32 10 00
Für medizinische Recherchen haben Sie außerdem die Gelegenheit, den kostenlosen Internet-Zugang des Service-Centers zu benutzen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Sprechstundenbedarf (SSB)
Denken Sie nach Erstellung Ihrer Abrechnung an die Verordnung Ihres Sprechstundenbedarfs. Er ist ein Nachholbedarf und vierteljährlich am Quartalsende zulasten der AOK NordWest aufzuschreiben. Der SSB kann längstens bis zu drei Monate nach Fälligkeit verordnet werden.
Für Schülerunfälle, Arbeitsunfälle und/oder anerkannte Berufskrankheiten wird der erforderliche Sprechstundenbedarf auf dem Vordruck F1050 neben den Gebührennummern der UV-GOÄ 01.04.2010 zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger in Rechnung gestellt. Vermerken Sie hierzu die genauen Beträge.
Das Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf (SSB) finden Sie in der Rubrik Verordnung.
