Verordnung

Informationen zur Arzneimittelvereinbarung für Westfalen-Lippe

Arzneimittelvereinbarung 2012

Die KVWL und die Verbände der Krankenkassen haben die Vereinbarungen zur Verordnung von Arznei- und Heilmitteln fristgerecht abgeschlossen. Ziel war es, den in den letzten Jahren gemeinsam eingeschlagenen Weg zu einer rationalen Verordnung bei einer möglichst geringen Regressbedrohung weiter fortzusetzen. Die bewährte Systematik der Vorjahre mit Leitsubstanzempfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise in bestimmten Wirkstoffgruppen ist weiterentwickelt worden. Auch im Jahr 2012 können Sie sich bei der Verordnung an Leitsubstanzen für verschiedene Bereiche orientieren. In der Zukunft werden die Vertragspartner weiterhin einen Fokus auf die rationale Arzneitherapie bei älteren Patienten und den verstärkten Einsatz von Biosimilars legen. So können zukünftig insbesondere bei hochpreisigen Therapien mit Spezialpräparaten deutliche Einsparungen ohne Qualitätsverlust erzielt werden.

Verordnung von Leitsubstanzen schützt vor Richtgrößenprüfung

Seit 2001 vereinbaren KVWL und Verbände der Krankenkassen Leitsubstanzen, die Vorschläge zu einer rationalen Verordnung in bestimmten Wirkstoffgruppen beinhalten. Die Erfahrung zeigt, dass Ärzte, die sich überwiegend an den Leitsubstanzempfehlungen orientieren, keine Probleme mit der Richtgrößenprüfung haben.

Um Ärzten in der Wirtschaftlichkeitsprüfung eine noch weitergehende Sicherheit zu geben, ist das System der Prüfentlastung bei Errei¬chen der Zielvereinbarungen fortgeführt worden. Für diejenigen Fachgruppen, die deutliche Verordnungsvolumina in Indikationen mit Leitsubstanzen bzw. Handlungsempfehlungen haben, sind relevante Quoten pro Fachgruppe definiert worden. Wenn ein überwiegender Teil dieser relevanten Leitsubstanzquoten erreicht wird, wird dies in der Richtgrößenprüfung als Hinweis für eine wirtschaftliche Verordnung angesehen. In der Regel wird die Prüfung dann nicht weiter fortgesetzt und der Arzt muss keine Stellung nehmen. Somit kann der Arzt zukünftig durch rationale Verordnung und Orientierung an den Leitsubstanzen/Handlungsempfehlung eine deutlich erhöhte Sicherheit vor einer Richtgrößenprüfung erhalten.

In der Anlage zur AMV 2012 sind diejenigen Fachgruppen dargestellt, die relevant in Verordnungsgebieten verschreiben, für die Leitsubstanzen sinnvoll definiert werden können. Es sind die der jeweiligen Fachgruppe zugeordneten Leitsubstanzquoten dargestellt und es ist angegeben, wie viele Quoten jeweils erreicht werden müssen, damit dies als Hinweis auf eine wirtschaftliche Verordnung im Sinne der Arzneimittelvereinbarung gilt
(s. Protokollnotiz). Durch diese Systematik sichert eine evidenzbasierte, rationale Verordnung bereits im Vorfeld die Wirtschaftlichkeit.

Wichtig: Das System der Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bleibt erhalten!

Praxisbesonderheiten werden weiterhin unabhängig von der Erreichung von Leitsubstanzquoten quantifiziert. Die Regelung der Prüfentlastung bei Erreichen der Zielvereinbarungen ist eine zusätzliche Möglichkeit, sich bereits im Vorfeld in der Richtgrößenprüfung sicher zu entlasten. Die in der Prüfvereinbarung vereinbarten standardisierten Praxisbesonderheiten gelten weiterhin und werden automatisch im Vergleich zur Fachgruppe quantifiziert, ohne dass der Arzt extra Stellung nehmen muss.

 

PDF Arzneimittelvereinbarung 2012 einschließlich Anlagen: Wirtschaftlichkeitsziele für Wirkstoffgruppen und prüfentlastende Zuordnungen für Fachgruppen

 

  Anlage zur Arzneimittel-Vereinbarung-Wirtschaftlichkeitsziele nach § 3 (Stand: Dezember 2011)
Zielvereinbarung 2012
Wirkstoffklassen - Liste A (quantitative Ziele)
  Wirkstoffgruppen Leitsubstanz/
Empfehlung
VO-Anteil %
1 Statine und ezetimibhaltige Arzneimittel ezetimibhaltige Lipidsenker < 4
2 Bisphosphonate (Osteoporose) Alendronsäure
Risedronsäure
(generisch)
> 90
3 AT1-Blocker/ACE-Hemmer inklusive Kombinationen, Aliskiren Enalapril/Lisinopril/Ramipril > 85
4 Antidiabetika außer Insulin* Metformin/Glimepirid/Glibenclamid > 94
5 Neuroleptika atypische Neuroleptika (möglichst generisch) < 58
6 Erythropoetine EPO Biosimilars gemäß Definition der Bundesrahmenvorgabe > 60
7 LH-RH-Analoga Preisgünstige Leuprorelinpräparate von Generikaherstellern > 25
(Kostenanteil)
8 BTM-rezeptpflichtige Analgetika
(einschließlich Kombinationen)

Anteil Generika

> 97
ausgenommen Levomethadon sowie alle Ampullen (vorrangig generisches, retardiertes Morphin)
8a transdermale Opioide Anteil transdermaler therapeutischer Systeme (TTS) an den Verordnungen in der Gruppe der BTM-rezeptpflichtigen Analgetika < 40 Verordnung als Generika
9 Therapie der MS mit Interferonen und Glatiramer preisgünstiges Interferon-Beta 1b > 25
10 Blutzuckerteststreifen Preiskategorie B
(möglichst Quartalsbedarf auf einem Rezept)
> 40
11 Alpha-Blocker in der Urologie Tamsulosin > 95
*) Quote wird nach GBA-Beschluss zur frühen Nutzenbewertung der DDP4-Hemmer neu bewertet und ggfs. angepasst
Zielvereinbarung 2012
Wirkstoffklassen - Liste B (qualititative Ziele)
12 vorrangige Verordnung von Biosimilars    
13 Antibiotika/Fluorochinolone MRSA-Vorbeugung:
- zurückhaltende Verordnung von Antibiotika
- Reduzierung der Reserveantibiotika (z. B. Gyrasehemmer)
 
14 Medikamente im Alter Multimedikation und kritische Arzneimittel vermeiden  
15 aut-idem-Austausch grundsätzlich zulassen aut-idem Ausschluss nur in Ausnahmefällen  

Zusatzinformationen zu den Arzneimittelvereinbarungen seit 2006

PDF Anlage und Information zur Arzneimittelvereinbarung 2011 (PDF - 532 KB)

PDF Anlage und Information zur Arzneimittelvereinbarung 2010 (PDF - 251 KB)

PDF Anlage zur Arzneimittelvereinbarung 2009 (PDF - 60 KB)

PDF Broschüre zur Arzneimittelvereinbarung 2008 (PDF - 77 KB)

(Ergänzung zur Broschüre: Aclasta® ist auch Bestandteil des Zielvereinbarungsbereiches Bisphosphonate bei Osteoporose. Das Präparat Aclasta® mit dem Wirkstoff Zoledronsäure zur Behandlung der Osteoporose wird auch in die Berechnung der Bisphosphonatquote mit einbezogen. Im Regelfall empfehlen die Vertragspartner eine Behandlung mit generischem Alendronat.)

PDF Broschüre zur Arzneimittelvereinbarung 2007 (PDF - 76 KB)

PDF Broschüre zur Arzneimittelvereinbarung 2006 (PDF - 139 KB)

 

 

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