Verordnung - Impfen

Schutzimpfungen zu Lasten der GKV

Impfstoffe, die zu Lasten der GKV verordnet werden können, sind über den Sprechstundenbedarf zu beziehen. Hiervon klar abzugrenzen ist die Verordnung vom Impfstoff auf Privatrezept bei den Privatversicherten. Die entsprechenden Symbolnummern zur Abrechnung finden Sie unter folgendem Link:

Symbolnummernverzeichnis der KVWL - Teil 4: Besondere Vereinbarungen