Verordnung - Rehabilitation

Änderung der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining; Inkrafttreten zum 1. Januar 2011

Die wichtigsten Änderungen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:

Bisherige Formulare auch noch für das 2. Quartal 2011 gültig

Die Änderungen machen eine Überarbeitung des Vordruckes erforderlich. Die Beratungen hierzu konnten jedoch noch nicht abgeschlossen werden, sodass die bisherigen Formulare auch für das 2. Quartal 2011 Gültigkeit haben.

Hintergrund für die Änderungen der Rahmenvereinbarung

Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 17. Juni 2008 (B 1 KR 31/07R) festgestellt, dass eine Beschränkung der Leistungsdauer von Funktionstraining nicht zulässig ist. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Arbeit und Soziales die Auffassung vertreten, dass die Rahmenvereinbarung anzupassen sei. Auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation fanden daraufhin die dafür erforderlichen Beratungen statt.

Die KBV hat die Zustimmung zur Neufassung der Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining mit einer einseitigen Erklärung verbunden, da der Inhalt dieser Erklärung als ergänzende Protokollnotiz von den Trägern abgelehnt worden war:

„Die KBV geht davon aus, dass mit dieser Rahmenvereinbarung keine Prüfungen (Wirtschaftlichkeitsprüfungen/Regresse) und/oder zusätzlicher bürokratischer Aufwand in der Praxis des Vertragsarztes verbunden sind/ist. Sollte dies doch der Fall sein, wird die KBV mittels (Änderungs-)Kündigung auf die Beseitigung dieser Schwierigkeiten hinwirken."

Rahmenvereinbarung und Synopse auf der Internetseite der KBV

Die Rahmenvereinbarung sowie Synopse mit den einzelnen Änderungen im Vergleich zum bisher gültigen Text finden Sie auf der Internetseite der KBV.