Verordnung

Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf (SSB)

Das Sachverzeichnis bietet Ihnen einen schnellen Zugriff auf die über SSB verordnungsfähigen Produkte. Sie haben zusätzlich zu der unten folgenden alphabetischen Auflistung die Möglichkeit, die Suchfunktion zu benutzen. Neben der grundsätzlichen Feststellung der Verordnungsfähigkeit werden Beispiele aufgeführt, um Ihnen die Handhabung zu erleichtern. Ihre Anmerkungen und Ergänzungen zum SSB nehmen wir gerne unter folgender E-Mail entgegen: PDF E-Mail

Anhang zu § 4 (gültig ab 01.06.2006)

Bei Änderungen des EBM erlangen die Legenden der Leistungsziffern in ihrer jeweiligen Fassung für die Bewertung der u.g. Artikel Gültigkeit. Die Bewertungen gelten grundsätzlich, d.h., soweit für einzelne Leistungsziffern nichts anderes bestimmt ist.

Die Ausschlüsse aus der Verordnungsfähigkeit zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 34 SGB V i.F. GMG (z.B. Arzneimittelrichtlinien, Negativliste) sind im Grundsatz zu beachten. Ausnahmen sind im u.a. Anhang genannt.

Im SSB sind grundsätzlich keine Artikel verordnungsfähig, die nach vertraglichen oder anderen Bestimmungen anderweitig abzurechnen sind. Eine alternative Verordnung auf den Namen des Patienten ist nicht zulässig.

Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes muss bei gleichen oder ähnlichen Artikeln im Regelfall die preiswerteste Alternative verordnet werden. Die Vertragspartner können die Ärzte über die aktuellen Marktpreise und insbesondere Einsparpotentiale informieren. Dies gilt besonders für die Bereiche, für die in den Praxis-EDV Systemen keine Vertragspreise hinterlegt sind. Die jeweils preiswerten Produkte und günstigen Lieferanten sind auszuwählen; zu prüfen ist auch ein Wechsel des Wirkstoffs oder Wirkprinzips, z.B. eine alternative Therapie (Hintergrund: Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Abs.1 SGB V).

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Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf 09/11 279
Zusammenfassung der Änderungen 09/11 282
Verordnungsfähigkeit von Bestandteilen urologischer
Katheter-Sets für Katheterwechsel bzw. -neuanlage
09/11 127

Rechtsquellen

 

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