Gesundheitsinformationen
Palliativmedizinische Versorgung (Sterbebegleitung)
Mit der „Vereinbarung über die palliativmedizinische Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten im häuslichen Umfeld“ sind nun die Vorraussetzungen geschaffen, die letzten Lebenstage Zuhause im gewohntem Umfeld und mit einer aufeinander abgestimmten Unterstützung durch besonders qualifizierte Pflegedienste, ambulante Hospizdienste und Ärzte zu verbringen.
Der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK) hat auf ihrer Internetseite Adressinformationen zu qualifizierten ambulanten Pflegeeinrichtungen, ambulanten Hospizdiensten und stationären Hospizen in NRW zusammengestellt.
Die Adressinformationen finden Sie unter:
http://www.vdek.com/LVen/NRW/Versicherte/Palliativversorgung/index.htm![]()
Weitere Informationen
Die Vereinbarung über die palliativmedizinische Versorgung finden
Sie auf unseren Seiten unter Recht und Verträgen:
Vereinbarung
palliativmedizinische Versorgung ![]()
Unter Bürgerinformation finden Sie die Broschüre
„Patientenverfügung und Vorsorge-Vollmacht“ des
„Ärztlichen Arbeitskreises Sterbebegleitung“ der ÄKWL
und der Hospizbewegung Münster:
Broschüre „Patientenverfügung
und Vorsorge-Vollmacht“![]()
© 2006 - Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Körperschaft des öffentlichen Rechts