Ambulante Kuren
Wie wird die ambulante Vorsorgeleistung bewilligt?
Auf der Grundlage der Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten und des Gutachtens des Medizinischen Dienstes trifft die Krankenkasse die Entscheidung. Hierbei kann sie auch von der vorgeschlagenen Kurform abweichen. Lehnt die Krankenkasse die Anregung ab, informiert sie darüber den behandelnden Arzt unter Angabe der Gründe, damit das Therapieziel ggf. auf andere Weise erreicht werden kann. Der Versicherte kann über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Krankenkasse vorgehen. Bewilligt die Krankenkasse die Maßnahme, stellt sie einen Kurarztschein aus.
Vordruck eines Kurarztscheins

