Ambulante Kuren

Welche Bedeutung hat der Kurarztschein?

Der Kurarztschein ist Grundlage der ambulanten Behandlung durch den Kurarzt in anerkannten Kurorten bzw. Heilbädern. Er wird von der Krankenkasse (linke Hälfte) ausgefüllt. Die Krankenkasse soll darauf einwirken, dass der Versicherte unmittelbar vor Kurantritt die rechte Hälfte des Kurarztscheines vom behandelnden Arzt vollständig ausfüllen lässt. Nur so kann der behandelnde Kurarzt in ausreichendem Umfang mit den notwendigen medizinischen Informationen versorgt werden.

Der ausgestellte Kurarztschein berechtigt zur Inanspruchnahme der darauf angegebenen ambulanten Vorsorgeleistung. Eine selbstständige Änderung der Kurform durch den Kurarzt ist ausgeschlossen. In begründeten Fällen kann die Art der Maßnahme entsprechend den medizinischen Erfordernissen - jedoch nur nach vorheriger Rücksprache mit der Krankenkasse - geändert werden. Diese Vorgehensweise ist zu dokumentieren, am besten mit einer Bestätigung durch die Krankenkasse (Fax).

Wichtig

Der Kurarztschein berechtigt ausschließlich zur Abrechnung der kurärztlichen Behandlung im Sinne des Kurarztvertrages. Zu anderen Zwecken, z.B. zur alleinigen Heilmittelverordnung (außerhalb der Kur), kann der Kurarztschein nicht verwendet werden.
In diesen Fällen hat der behandelnde Arzt im Rahmen seiner kurativen Tätigkeit die Heilmittelrichtlinien zu beachten.