Ambulante Kuren
Wer erhält den Bericht des Kurarztes?
Unverzüglich nach Abschluss der ambulanten Vorsorgeleistung berichtet der Kurarzt dem weiterbehandelnden Arzt über die durchgeführten diagnostischen, therapeutischen und verhaltenspräventiven Maßnahmen einschließlich erhobener Befunde. Im Bericht sind insbesondere auch Hinweise über erforderliche Nachsorgemaßnahmen am Wohnort zur Festigung der Kureffekte zu machen. Gleichzeitig erhält die Krankenkasse den Bericht des Kurarztes mit den Angaben zum Verlauf der Maßnahme, zum Erfolg und zur Nachsorge. Der Kurarzt soll den Patienten in einem Abschlussgespräch über den Inhalt des Berichtes umfassend informieren.
