Ambulante Kuren
Wer erhält den Bericht des Kurarztes?
Unverzüglich nach Abschluss der ambulanten Vorsorgeleistung
berichtet der Kurarzt dem weiterbehandelnden Arzt über die
durchgeführten diagnostischen, therapeutischen und verhaltenspräventiven
Maßnahmen einschließlich erhobener Befunde. Im Bericht
sind insbesondere auch Hinweise über erforderliche Nachsorgemaßnahmen
am Wohnort zur Festigung der Kureffekte zu machen. Gleichzeitig
erhält die Krankenkasse den Bericht des Kurarztes mit
den Angaben zum Verlauf der Maßnahme, zum Erfolg und
zur Nachsorge. Der Kurarzt soll den Patienten in einem Abschlussgespräch
über den Inhalt des Berichtes umfassend informieren.
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