Ambulante Kuren

Welche ambulanten Vorsorgeleistungen gibt es?

Ambulante Vorsorgeleistungen sind Bestandteil des gestuften Systems der Prävention und Rehabilitation. Sie werden ausschließlich in anerkannten Kurorten und Heilbädern erbracht.

Die "Ambulante Vorsorgeleistung zur Krankheitsverhütung" kann angezeigt sein bei Vorliegen nachgewiesener Risikofaktoren, wenn diese durch die Maßnahme beseitigt oder beeinflusst oder dem Patienten die Bewältigung dieser Faktoren erleichtert werden kann. Als Beispiele können Übergewicht, Bluthochdruck, Neigung zu somatischen Erkrankungen und rezidivierende Schmerzzustände des Stütz- und Bewegungsapparates genannt werden.

Die "Ambulante Vorsorgeleistung bei bestehenden Krankheiten" kann angezeigt sein, wenn eine Erkrankung bereits eingetreten ist, deren Folgen (Fähigkeitsstörungen, Beeinträchtigungen) durch die Maßnahme beseitigt oder gemindert werden können. Als Beispiele sollen chronische Erkrankungen des Bewegungsapparates, des Herz-Kreislaufsystems oder des Stoffwechsels genannt werden.

Eine besondere Form stellt die "Ambulante Vorsorgeleistung in Kompaktform", dar (nachfolgend Kompaktkur genannt). Sie kommt in Betracht, wenn gegenüber den oben genannten ambulanten Vorsorgeleistungen eine engere krankheitsgruppenspezifische Ausrichtung und eine größere Therapiedichte zur Erreichung des Behandlungszieles erforderlich sind.

Weitere wesentliche Merkmale der Kompaktkur sind:

Wichtig

Kompaktkuren werden für einzelne Kurorte indikationsspezifisch genehmigt. Weitere Auskünfte über genehmigte Kompaktkuren und Indikationen erteilen die

Kurärztliche Verwaltungsstelle

Robert-Schimrigk-Str. 4-6
44141 Dortmund

Tel.: 0231 94 11 79 0
Fax: 0231 94 11 79 20

E-Mail E-Mail

Deutscher Heildbäderverband

Reinhardtstr. 46
10117 Berlin

Tel.: 030 24 63 69 20
Internet: www.deutscher-heilbaederverband.de

E-Mail E-Mail

Darüber hinaus können Sie nach Behandlungsformen (Indikationen) oder Kurorten suchen.

Zusätzliche Informationen rund um das Thema "Ambulante Vorsorgeleistungen" erhalten Sie auch über die Interessengemeinschaft Kompaktkuren e.V.

Für Kinder kommt eine ambulante Vorsorgeleistung in Betracht, wenn die Kräftigung der Konstitution und die Steigerung der Abwehrkräfte mit der Maßnahme erreicht werden sollen. Beispiele sind Infektanfälligkeit und Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes insgesamt.