Gemeinsame Pressemitteilung der
Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und der AOK
Kassenärztliche Vereinigung und AOK prüften gemeinsam:
Abrechnungsbetrug mit Toten bleiben Einzelfälle
Dortmund/Münster, 13. November 2003
Fälle, in denen Ärzte mit betrügerischer Absicht Leistungen an verstorbenen Patienten abgerechnet haben, sind Einzelfälle: Dies hat eine gemeinsame Überprüfung von Kassenärztlicher Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und AOK Westfalen-Lippe ergeben. Nach umfangreichen Ermittlungen konnte der Verdacht auf Falschabrechnung bei derzeit noch zwei Ärzten in Westfalen-Lippe nicht ausgeräumt werden.
Zur Erinnerung: Die Behauptung, Ärzte würden in großem Stil mit den Chipkarten Verstorbener Leistungen abrechnen, sorgte im Frühjahr 2003 für Aufregung. Die Vorstände von KVWL und AOK Westfalen-Lippe haben daraufhin verabredet, Verdachtsfällen gemeinsam nachzugehen. Die AOK Westfalen-Lippe legte 1700 Abrechnungsfälle aus dem Jahr 2001 vor, bei denen nach dem Tod des Patienten Leistungen abgerechnet wurden. 80 % dieser Abrechnungen waren sofort erklärbar. Es handelte sich um Leistungen, die einmal im Vierteljahr berechnet werden konnten - routinemäßig und zu Recht geschah dies in der Arztpraxis zum Ende des Quartals, auch nach dem Tod der Patienten. Fast alle weiteren Leistungen erwiesen sich nach detaillierter Begründung durch die betreffenden Ärzte ebenfalls als korrekt abgerechnet.
Zwei niedergelassene Mediziner konnten ihre Abrechnungen nicht schlüssig erklären. Im Fall eines Arztes aus dem Kreis Lippe hat die KVWL bereits die Staatsanwaltschaft eingeschaltet; bei einem weiteren Arzt prüfen KVWL und AOK Westfalen-Lippe derzeit, ob auch hier ein Einschalten der Staatsanwaltschaft erforderlich ist.
Die Überprüfung der Abrechnungen durch KVWL und AOK wurde - wie deren Vorstandsvorsitzenden Dr. Ulrich Thamer und Fred Nadolny gemeinsam erläuterten - in einem partnerschaftlichen Miteinander vorgenommen. Beide Seiten waren nicht daran interessiert, vorschnell mit Behauptungen an die Öffentlichkeit zu gehen. Auch zukünftig werden selbstverständlich alle Abrechnungen auf entsprechende Auffälligkeiten hin überprüft.