Was geleistet wird, muss auch bezahlt werden!

Mit der Diskussion um Ärzte-Einkommen will Ministerin Schmidt nur von Budgetierung und dem Chaos in der Honorarverteilung ablenken

Dortmund, 27. März 2009

„Was dürfen Ärzte und Psychotherapeuten denn verdienen, um in den Augen von Ulla Schmidt Anspruch auf eine verlässliche und angemessene Vergütung für ihre Leistungen zu haben?“ fragt sich der 1. Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), Dr. Ulrich Thamer, angesichts des Vorstoßes der Bundesgesundheitsministerin, die niedergelassenen Mediziner sollten nun regelmäßig ihr Einkommen veröffentlichen. Nachdem die Regierung mit detaillierten Vorschriften im Sozialgesetzbuch für ein Chaos in der Honorarverteilung der Ärzte gesorgt habe, wisse sich die Ministerin nun wohl nicht mehr anders zu helfen, als die berechtigterweise um angemessene Honorare streitende Ärzteschaft mit einer Neiddebatte zu überziehen.

„Was sagt es denn aus, dass ein westfälischer Hausarzt im Jahr einen durchschnittlichen Umsatz von 174.850 Euro mit den gesetzlich versicherten Patienten in seiner Praxis macht“, fragt Thamer. „Was sagt es aus, wenn er damit ein Einkommen vor Steuern von durchschnittlich 78.980 Euro erzielt? Ist das nun zuviel, angemessen oder zu wenig angesichts der qualitätvollen Versorgung von rund 1.000 Menschen im Quartal?“ Die Veröffentlichung solcher Summen löst aber auf jeden Fall Neid aus.

Grundsätzlich hält der westfälische Ärztevertreter der Ministerin entgegen, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten immer noch einen freien Beruf darstellten. Sie bieten Leistungen an, die - wie bei anderen freien Berufen auch - nach einer vorher vereinbarten Gebührenordnung abgerechnet werden sollten. Doch für Ärzte ist diese selbstverständliche und transparente Vertragswelt außer Kraft gesetzt. Zwar gibt es diese Gebührenordnung und es wird nach ihr abgerechnet - aber leider werden die vereinbarten Preise nicht bezahlt.

Thamer verweist darauf, dass das Honorar für Ärzte seit mehr als 15 Jahren eng budgetiert ist. Die bundesweite Honorarreform zu Anfang diesen Jahres habe offenbart, zu welch lächerlich geringen Preisen die einzelnen Versicherten über die Quartale hinweg betreut werden müssten. Da helfe auch kein Blick auf Gesamtumsätze.

 

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