Hausarztvertrag in Westfalen-Lippe läuft für Versicherte wie für Ärzte weiter!
Beschluss der Vergabekammer hat keine unmittelbaren Auswirkungen - Rechtsweg wird bis zur endgültigen Klärung beschritten
Dortmund, 27. März 2009
Die Entscheidung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg hat nach Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) keine Auswirkungen auf das Bestehen und die Gültigkeit des Hausarztvertrages zwischen den Krankenkassen in Westfalen-Lippe und der KVWL sowie weiteren Ärzteverbänden. Einschreibungen sind weiterhin möglich.
„Der Beschluss der Vergabekammer ist zunächst nur ein Verwaltungsakt. Sowohl die betroffenen Krankenkassen als auch wir sind der Ansicht, dass die Kammer keine Zuständigkeit für die Prüfung des Vertrages hat“, unterstreicht Dr. Ulrich Thamer, 1. Vorsitzender der KVWL. An dem Vertrag nehmen aktuell über 140.000 Versicherte und ca. 1.500 Praxen teil.
Die Krankenkassen werden deshalb den Beschluss der Vergabekammer anfechten und Rechtsmittel beim zuständigen Landessozialgericht einlegen. Der Vertrag läuft bis zur endgültigen rechtlichen Klärung unverändert weiter. „Für Patienten wie Ärzte ist es wichtig, dass sie auf sicherer Basis weiter behandelt werden bzw. mit ihren Patienten arbeiten können“, betont Thamer.