Presseinformation - Aut idem, Rabattverträge und Selektivverträge machen Haftung der KV und ihrer Mitglieder für die Arzneimittelausgaben unmöglich
KV Westfalen-Lippe steigt aus: Ab 2011 keine Arzneimittel-Vereinbarungen mehr
Dortmund, 23. Februar 2010
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sieht sich nicht mehr in der Lage, Arzneimittelvereinbarungen nach § 84 SGB V abzuschließen und für die Einhaltung der Ausgabenvolumina zu haften. Auch Richtgrößen für die Verordnungen des einzelnen Arztes können nach Auffassung des KVWL-Vorstands nicht mehr berechnet und vereinbart werden. Damit wird die Basis für die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V entfallen. „Die Verantwortung für die Steuerung der Verordnung liegt mehr und mehr in anderen Händen“, legt Dr. Wolfgang-Axel Dryden, 2. Vorsitzender der KVWL und verantwortlich für das Verordnungsmanagement, die Gründe für den Ausstieg der KVWL dar. „Wir sehen uns auf Grund der Rahmenbedingungen, unter denen wir künftig arbeiten werden, nicht mehr in der Lage, in diesem Bereich die Verantwortung zu übernehmen und mit den Honoraren unserer Mitglieder zu haften. Für das kommende Jahr 2011 wollen wir keine neue Vereinbarung mehr schließen.“
Der Gesetzgeber selber sei es, so Dryden, der die Gewichte verschoben habe. Mit der Aut idem-Regelung wie auch mit der Möglichkeit von Rabattverträgen wurde die Preisverantwortung den Apothekern bzw. den Krankenkassen übertragen. Endgültig aus der gesetzlichen Verantwortung entlassen würden die Kassenärztlichen Vereinigungen allerdings durch die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) nach § 73 b SGB V: Hausärzte bewirken cirka drei Viertel der Arzneimittelverordnungen. Damit wird ein Großteil der Arzneimittelkosten künftig im Rahmen der HzV-Verträge gesteuert. „Überschreitungen der vereinbarten Ausgabenvolumina durch Fehlsteuerungen im System der HzV-Verträge können und dürfen jedoch nicht gegen die Gesamtverträge der KVen wirken, da diese vorrangig die im Kollektivvertragssystem der KVen verbliebenen Arzthonorare definieren“, begründet der 2. Vorsitzende der KVWL. Gleiches gelte auch für mögliche Verträge nach § 73 c SGB V im fachärztlichen Bereich.
Für Ausgabenvolumina und Richtgrößen fehlen der KV künftig wichtige Berechnungsgrößen: Sie kann nicht wissen, wie viele Patienten mit welchen Morbiditäten und mit welchen Verordnungen in zahlreichen Hausarztverträgen versorgt werden. „Auch die Informations- und Beratungsangebote der KVWL wie etwa die Arzneimittel-Trendmeldungen werden unmöglich gemacht“, resümiert Dryden. Alle Steuerungsbemühungen der KV auf der allgemeinen wie auf der arztindividuellen Ebene wären obsolet. „Wir können nicht mehr beeinflussen und damit auch nicht länger verantworten!“
Der 2. Vorsitzende der KVWL verweist darauf, dass die KVWL stets bemüht gewesen ist, das Gesundheitswesen in ihrem Einflussbereich bezüglich seiner Qualität gegenüber dem Versicherten als auch im Sinne eines Kostenbewusstseins zu stützen: „Wir sind in den letzten Jahren insbesondere auf dem Sektor der Ausgabensteuerung bei Arzneimitteln beispielhaft gewesen. Dies signalisiert z. B. die Übernahme der von uns für 2006 eingeführten Steuerungsinstrumente für Arzneimittelausgaben in die Bundesrahmenvereinbarungen.“ Es sei zu befürchten, dass ohne dieser erfolgreiche Steuerung die Menge und die Kosten der Verordnungen deutlich zunehmen werden.
Die KVWL hat die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen in Westfalen, Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann und die Mitglieder der Gesundheitsausschüsse des Bundestages und des Landtages von Nordrhein-Westfalen über ihren Entschluss und seine Gründe informiert.