Bürokratie in der Arztpraxis

KVWL sieht sich durch die Ergebnisse der A.T. Kearney-Studie bestätigt - „Überflüssiges muss bereits an der Quelle unterbunden werden“

Dortmund, 04. Januar 2012

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) begrüßt die aktuelle Studie der Unternehmensberatung A.T. Kearney und sieht sich durch die Studienergebnisse in ihrem Weg, die Vertragsärzte in Westfalen-Lippe von überflüssiger Bürokratie zu befreien, bestätigt. Denn die Studie vom 2. Januar 2011 zeigt eindeutig, dass unnötige Bürokratie nicht nur Zeit von Arzt und Patient frisst, sondern auch noch immense Summen an Finanzmitteln verschlingt: So lag der Anteil der Verwaltungskosten im deutschen Gesundheitssystem im Jahr 2010 laut Aussage der Studie bei mehr als 40 Milliarden Euro – was 23 Prozent der Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 176 Milliarden Euro entspricht. „Die Informations- und Dokumentationspflichten an die Ärzteschaft hat mittlerweile ein nahezu groteskes Maß erreicht. Wir müssen zukünftig Überflüssiges bereits an der Quelle erkennen und im Entstehungsprozess unterbinden“, sagt KVWL-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. „Andernfalls werden immer weniger Mediziner bereit sein, sich diesem Bürokratie-Irrsinn in der eigenen Praxis zu stellen.“

Dass der unnötige – jedoch häufig staatlich vorgeschriebene – Aufwand Unsummen an Geld kostet, konnte die KVWL bereits im Jahr 2006 erstmals durch eine detaillierte Standard-Kosten-Messung nachweisen. So betrugen die Kosten von Dokumentationspflichten für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Westfalen-Lippe allein für ein Jahr insgesamt 160 Millionen Euro. Zwei Jahre später stieg diese Summe sogar noch weiter, auf nun 164 Millionen jährlicher Kosten für Informationspflichten an. Allein durch die Messung der Bürokratiekosten bei der Abrechnung der niedergelassenen Ärzte, die 2010 in Kooperation mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durchgeführt wurde, konnte ein zusätzlicher Mehraufwand von weiteren 154 Millionen Euro festgestellt werden.

In der Vergangenheit ist es der KVWL bereits durch die Ultraschall-Vereinbarung oder den Verzicht auf diverse Dokumentationen gelungen, die Niedergelassen in Westfalen-Lippe von unnötigen Informationspflichten zu entlasten.

Für die Zukunft sieht Kriedel vor allem bei der Vermeidung von Doppeldokumentationen sowie einer sinnvollen Reform der Praxisgebühr die größten Reduktionspotentiale. „Insbesondere die durch den Einzug der Praxisgebühr entstehenden Verwaltungsaufwände kosteten die westfälischen Vertragsärzte- und Psychotherapeuten im Jahr 2010 beispielsweise durch Quittierung, Zahlungserinnerung und weiterer Bearbeitung hochgerechnet über 39 Millionen Euro“, so das Vorstandsmitglied. Auch diese auf die Ärzteschaft übertragene, reine Verwaltungstätigkeit wurde explizit von der A.T. Kearney-Studie als Verursacher unverhältnismäßiger Kosten identifiziert.

 

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