Vertreterversammlung der KVWL beschließt neuen Honorarverteilungsmaßstab
„Starkes Signal für mehr Verantwortung und Gerechtigkeit“
Dortmund, den 02. Juni 2012
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat sich in ihrer heutigen Sitzung am Samstag, den 2. Juni 2012, auf einen neuen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) geeinigt. Wirksam werden die beschlossenen Neuerungen zum 1. Juli 2012. „Wir freuen uns über die breite Zustimmung der Delegierten. Das eindeutige Votum unterstreicht die Bereitschaft, eigenständige Verantwortung für die Steuerung der Honorare in Westfalen-Lippe zu tragen. Nun können wir Faktoren wie Gerechtigkeit und Solidarität wieder selbst definieren und festschreiben“, sagte der 2. Vorsitzende der KVWL, Dr. Gerhard Nordmann. Basis für die heutigen Beschlüsse bildeten die in den zurückliegenden Wochen und Monaten erarbeiteten Vorschläge des KVWL-Geschäftsbereiches Honorar sowie des ehrenamtlichen Honorarausschusses, der aus insgesamt sieben gewählten Mitgliedern der KVWL-Vertreterversammlung zusammengesetzt ist.
Der heute von den Delegierten beschlossene HVM fußt in weiten Teilen auf den bisher im Bereich Westfalen-Lippe geltenden Regelungen und steht im Zeichen von Verlässlichkeit und Stabilität. Um dies zu gewährleisten, werden die Honoraranteile der einzelnen Fachgruppen gegenüber dem Vorjahresquartal nicht verändert. Gleichzeitig wird auch die Systematik der Regelleistungsvolumina (RLV) sowie der qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) in Zukunft grundsätzlich beibehalten. Die so genannten Volumen-QZVs, wie etwa Akupunktur oder Herzkatheteruntersuchungen, bleiben ebenfalls unverändert bestehen – genauso wie die individuellen Budgets für Haus- und Heimbesuche.
Eine wesentliche Änderung der ab Juli geltenden neuen Honorarverteilungsmodalitäten betrifft jedoch die Berechnungsgrundlage für die RLV und QZV. Statt der arztindividuellen Fallzahl des Vorjahres dient künftig stets die aktuelle Fallzahl des jeweiligen Vertragsarztes als Grundlage für die Berechnung seiner RLV und QZV. „Mit dieser Regelung sorgen wir dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen wieder ein quartalsgerechtes Honorar erhalten. Dies ist nicht nur gerechter, sondern hat auch den positiven Effekt, dass viele komplizierte Sonderregelungen und Ausnahmeanträge entfallen können“, so der 2. Vorsitzende.
Die bisherige Zuweisung der RLV wird mit dem Umstieg demzufolge entfallen. Eine exakte Berechnung der RLV-Fallwerte wird ab dem 3. Quartal 2012 erst im Nachhinein möglich sein. Um den Niedergelassenen ein hohes Maß an Kalkulationssicherheit zu geben, werden zukünftig vor Beginn des jeweiligen Quartals für alle Arztgruppen so genannte vorläufige Orientierungsfallwerte auf der Homepage der KVWL veröffentlicht. Mit Beschlussfassung des neuen HVM garantiert die KVWL, dass die endgültigen RLV-Fallwerte anschließend lediglich um maximal fünf Prozent nach unten abweichen können.
Eine weitere Detailänderung des neuen HVM betrifft die fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften. Hier hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die hohen Anreize der bisherigen Zuschlagsregelungen in einigen Arztgruppen zu einem spürbaren Absinken der RLV-Fallwerte geführt haben. Aus diesem Grund werden die bisherigen Zuschläge für fach- bzw. schwerpunktübergreifende Praxen zukünftig halbiert und somit auf maximal 20 Prozent begrenzt.
Nordmann: „Der neue HVM erfindet das ‚Honorar-Rad’ nicht vollständig neu, sondern bildet eine verlässliche Grundlage, um zukünftige Veränderungen in eigener Kompetenz zu regeln. Die heute beschlossenen Regelungen schließen aus, dass ein Vertragsarzt- oder – psychotherapeut ohne eigenes Verschulden eine Veränderung seines Honorares erfährt. Damit geben wir den Kolleginnen und Kollegen im Landesteil eine klare und zuverlässige Perspektive und Kalkulationssicherheit für ihre ärztliche Tätigkeit.“
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Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, abgekürzt KVWL, vertritt die Interessen von rund 13.000 niedergelassenen Vertragsärzten und -psychotherapeuten im Landesteil Westfalen-Lippe. Für ihre Mitglieder schließt die KVWL Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, rechnet die Leistungen ab und verteilt das Honorar an die Ärzte und Psychotherapeuten. Für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet die KVWL eine am Bedarf orientierte, wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung von hoher Qualität.
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