Aktuelles DAK-Schreiben zum Thema „Aut-idem“ – KVWL empfiehlt: Austausch von Arzneimitteln zulassen
In Westfalen-Lippe gibt es keine „Aut-idem-Quote“
Dortmund, den 12. Juli 2012
Die Krankenkasse DAK-Gesundheit versendet aktuell bundesweit an niedergelassene Hausärzte ein Informationsschreiben zum Thema „Aut-idem“. Darin werden die Mediziner u.a. auf die Funktionsweise des „Aut-idem-Kästchens“ auf ihrem Rezeptformular hingewiesen und erhalten eine „individuelle Aut-idem-Quote“.
Anlässlich dieses Schreibens stellt die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) klar: In Westfalen-Lippe wurde zwischen der KVWL und den hiesigen Krankenkassen in der Arzneimittelvereinbarung keine Aut-idem-Quote zur Steuerung der Arzneimittelkosten festgelegt. In ihrem Schreiben suggeriert die DAK, dass es bundeseinheitliche facharztgruppenbezogene Quoten gäbe. Bereits in einem vorherigen Schreiben hatte die DAK Ärzte über angebliche, individuell erreichte Quoten im Bereich der Arzneimittel zur Bluthochdruckregulation informiert, wobei für Westfalen-Lippe nicht zutreffende Quoten genannt wurden.
Die KVWL betont in diesem Zusammenhang, dass beide Schreiben nicht mit der KVWL bzw. den Krankenkassen in Westfalen-Lippe abgestimmt waren. Informationen zur Arzneimittelvereinbarung bzw. zur Steuerung der Arzneimittelkosten werden im Bereich Westfalen-Lippe stattdessen generell über eine Gemeinsame Arbeitsgruppe von der KV und den Krankenkassen erstellt. Diese Informationen beruhen dann auf den Gesamtverordnungsdaten der Ärzte und nicht auf der Stichprobe einer einzelnen Krankenkasse.
Gemeinsam mit den hiesigen Krankenkassen empfiehlt die KVWL den in Westfalen-Lippe niedergelassenen Vertragsärzten allgemein, kein Aut-idem-Kreuz zu setzen und somit den Austausch von Arzneimitteln zuzulassen. Nur in medizinisch begründeten Fällen, kann eine Verordnung mit Aut-idem-Kreuz sinnvoll sein, um Therapiesicherheit und Compliances zu gewährleisten.
Darüber hinaus stellt die KVWL ebenso klar, dass es grundsätzlich kein direktes Verhältnis zwischen einer einzelnen Krankenkasse und den niedergelassenen Vertragsärzten und -psychotherapeuten gibt. Vielmehr sind sämtliche Ansprachen, die sich an die hiesigen Niedergelassenen richten, über die KVWL zu stellen. Nur wenn es sich um einen konkreten Behandlungsfall eines Versicherten handelt, ist eine direkte Ansprache durch die jeweilige Krankenkasse statthaft. „Alle anderen Ansprachen sind als reines, informelles Gesprächsangebot zu verstehen, auf das unsere Vertragsärzte und -psychotherapeuten nicht reagieren müssen“, sagte der 1. Vorsitzende der KVWL, Dr. Wolfgang-Axel Dryden.
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Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, abgekürzt KVWL, vertritt die Interessen von rund 13.000 niedergelassenen Vertragsärzten und -psychotherapeuten im Landesteil Westfalen-Lippe. Für ihre Mitglieder schließt die KVWL Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, rechnet die Leistungen ab und verteilt das Honorar an die Ärzte und Psychotherapeuten. Für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet die KVWL eine am Bedarf orientierte, wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung von hoher Qualität.
