KVWL weist Forderung der Krankenkassen nach Senkung der Arzthonorare entschieden zurück
„Kassenforderungen belasten Verhandlungsklima erheblich!“
Dortmund, den 13. August 2012
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) reagiert empört auf die Forderung des GKV-Spitzenverbandes, die Honorare der niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten um sieben Prozent zu kürzen. „Es ist nicht hinzunehmen, wie die Kassenseite versucht, mit einem selbst in Auftrag gegebenen Gutachten die Ärzte unter Druck zu setzen. Damit wird das Verhandlungsklima zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband im Bund aber auch auf regionaler Ebene erheblich belastet“, kritisiert Dr. Gerhard Nordmann, 2. Vorsitzender der KVWL, die Verhandlungstaktik der Kassen. Aus seiner Sicht dient die populistische Darstellung von angeblichen Einsparpotenzialen bei Vertragsärzten und -psychotherapeuten einzig dem Zweck, die seit einigen Jahren währende Bringschuld der Krankenkassen zu verschleiern.
Der Bewertungsausschuss, dem Vertreter der Ärzte und Krankenkassen angehören, hat bereits vor Jahren den kalkulatorischen Punktwert, der die Grundlage der Arzthonorare bildet, auf 5,11 Cent festgelegt. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit jedoch nie erreicht. Im Jahr 2011 mussten sich die Ärzte und Psychotherapeuten mit einem Punktwert von 3,5048 zufriedengeben. Diesen bereits zu geringen Punktwert wollen die Krankenkassen nun erneut absenken und zwar auf 3,25 Cent. „Steigende Betriebskosten und die Inflation sorgen dafür, dass die Schere zwischen der betriebswirtschaftlich kalkulierten und zum kostendeckenden Betrieb einer Praxis mindestens erforderlichen Finanzbasis und den Realeinkommen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten bereits heute dramatisch auseinanderklafft. Diese bedenkliche Entwicklung trifft die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Westfalen-Lippe umso härter, als dass sie im Bundesdurchschnitt sowieso schon die geringste morbiditätsbedingte Gesamtvergütung je Versicherten (mGV) aufweist.“
Sorgen macht sich Dr. Gerhard Nordmann auch um die Signalwirkung, den die realitätsferne Forderung der Kassenvertreter auf den ärztlichen Nachwuchs hat. Die Kassen selbst haben durch ihre Mitwirkung im erweiterten Bewertungsausschuss das Gehalt eines Oberarztes im Krankenhaus als Vergleichsmaßstab für das Nach-Kosten-Honorar der Niedergelassenen angesetzt. Hier gab es laut Nordmann in den vergangenen Jahren zwar einen Trend zur Annäherung, doch liegen die durchschnittlichen Nach-Kosten-Honorare in der ambulanten Versorgung immer noch deutlich unter diesem Vergleichswert. „Die von den Kassen geforderten, massiven Honorarsenkungen laufen unseren Bemühungen der Nachwuchswerbung zuwider und gefährden die Zukunft der ambulanten Versorgung in Westfalen-Lippe“, warnt Dr. Gerhard Nordmann.
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Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, abgekürzt KVWL, vertritt die Interessen von rund 13.000 niedergelassenen Vertragsärzten und -psychotherapeuten im Landesteil Westfalen-Lippe. Für ihre Mitglieder schließt die KVWL Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, rechnet die Leistungen ab und verteilt das Honorar an die Ärzte und Psychotherapeuten. Für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet die KVWL eine am Bedarf orientierte, wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung von hoher Qualität.
