Zukunft des Sicherstellungsauftrages -
Keine Alternativen zu den Kassenärztlichen Vereinigungen

Sicherstellung durch die Kassen? – Das funktioniert nicht!

Dortmund, den 08. Oktober 2012

Bei der Sicherstellung der ambulanten Versorgung gibt es keine Alternative zu den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Deutschlands - dies ist die zentrale Erkenntnis einer genauen Betrachtung des hiesigen Gesundheitswesens. „Ich sehe außer den KVen keine einzige Organisation, die sich der Erfüllung dieses Auftrages wirklich stellen würde. Meine Erfahrungen zeigen, dass sich vor allem Krankenkassen schnell aus der Verantwortung zurückziehen würden“, sagte der 2. Vorsitzende der KVWL, Dr. Gerhard Nordmann. Dabei bezieht sich Nordmann auch auf die im Rahmen des Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) nach § 73b SGB V zwischen den Ersatzkassen (außer Techniker Krankenkasse) und dem Hausärzteverband Westfalen-Lippe zu leistende Sicherstellung des Notfalldienstes für die im Vertrag eingeschriebenen Patienten.

Hintergrund: Im Zuge von HzV-Verträgen geht nach § 73b Abs. 4 Satz 7 SGB V der Sicherstellungsauftrag für den Notdienst auf die beteiligte(n) Krankenkasse(n) über. Diese kann/können den Notdienst gegen Aufwendungsersatz durch die Kassenärztliche Vereinigung - hier die KVWL - sicherstellen lassen. Gemeinsam mit den Primärkassen in Westfalen-Lippe sowie der Techniker Krankenkasse erzielte die KVWL binnen der
zurückliegenden Monate eine Einigung. Mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) in Westfalen-Lippe war dies allerdings nicht möglich. „In gemeinsamen Verhandlungen mit dem Hausärzteverband Westfalen-Lippe und dem vdek haben wir in den zurückliegenden Wochen mehrfach über die Sicherstellung des Notdienstes im Rahmen des HzV-Vertrages verhandelt. Dabei ist aber deutlich geworden, dass sich die Ersatzkassen ihrer Verantwortung zur Kostentragung des Notdienstes für die im HzV-Vertrag eingeschriebenen Patienten entziehen. Damit kommen sie ihrer Sicherstellungsverantwortung nicht nach“, so Nordmann.

Für den 2. KVWL-Vorsitzenden ist dies ein klares Zeichen: „Wenn die Erfüllung des Sicherstellungsauftrages für einige Krankenkassen bereits an einem Aufwendungsersatz von 0,62€ pro Quartal je im HzV-Vertrag eingeschriebenen Patienten und einer insgesamt etwa dreistelligen Gesamtsumme scheitert, wie soll das ganze dann nur bei einer kompletten Sicherstellungsverpflichtung enden?“ Und Nordmann stellt klar: „Sicherstellung ist eine verantwortungsvolle und professionelle Leistung – die gibt es nicht umsonst!“

 

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Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, abgekürzt KVWL, vertritt die Interessen von rund 13.000 niedergelassenen Vertragsärzten und -psychotherapeuten im Landesteil Westfalen-Lippe. Für ihre Mitglieder schließt die KVWL Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, rechnet die Leistungen ab und verteilt das Honorar an die Ärzte und Psychotherapeuten. Für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet die KVWL eine am Bedarf orientierte, wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung von hoher Qualität.

 

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