Vertreterversammlung

Kassenärztliche Vereinigungen sind Institutionen der ärztlichen Selbstverwaltung. Alle sechs Jahre wählen die Mitglieder - niedergelassene, ermächtigte und angestellte Ärzte und Psychotherapeuten im ambulanten vertragsärztlichen Bereich - aus ihren Reihen eine Vertreterversammlung.

ParlamentDie Vertreterversammlung trifft alle Entscheidungen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Körperschaft sind. Sie beschließt den Haushalt und legt den Verwaltungskostensatz fest, der vom Honorar der Mitglieder einbehalten wird und die Arbeit der Körperschaft finanziert. Die Vertreterversammlung beschließt u. a. die Satzung der KVWL, wählt den hauptamtlichen Vorstand und kontrolliert die Verwaltung.

Die Mitglieder der Vertreterversammlung üben ihr Mandat ehrenamtlich aus. Die Vertreterversammlung der KVWL besteht aus 50 Mitgliedern, von denen fünf psychologische Psychotherapeuten sind.

Die Vertreterversammlung richtet Ausschüsse ein. Der Hauptausschuss unterstützt die Vertreterversammlung bei ihren Kontrollaufgaben. Die drei beratenden Fachausschüsse der hausärztlichen, fachärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung müssen angehört werden, bevor versorgungsbereichsrelevante Beschlüsse gefasst werden. Dies betrifft besonders Fragen der Sicherstellung und Honorarverträge.

Funktionsträger der Vertreterversammlung

Dr. med. Volker Schrage Dr. med. Karl Stadtmann Dipl. Psych. Angelika Enzian Dr. med. Frank Kaiser
Vorsitzender der VV
Dr. med.
Volker Schrage
Stellvertreter des Vorsitzenden der VV
Dr. med.
Karl Stadtmann
Schriftführerin der VV
Dipl.-Psych.
Angelika Enzian
Stellvertreter der Schriftführerin
Dr. med.
Frank Kaiser