Vertreterversammlung
Kassenärztliche Vereinigungen sind Institutionen der ärztlichen Selbstverwaltung. Alle sechs Jahre wählen die Mitglieder - niedergelassene, ermächtigte und angestellte Ärzte und Psychotherapeuten im ambulanten vertragsärztlichen Bereich - aus ihren Reihen eine Vertreterversammlung.
Die Vertreterversammlung trifft alle Entscheidungen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Körperschaft sind. Sie beschließt den Haushalt und legt den Verwaltungskostensatz fest, der vom Honorar der Mitglieder einbehalten wird und die Arbeit der Körperschaft finanziert. Die Vertreterversammlung beschließt u. a. die Satzung der KVWL, wählt den hauptamtlichen Vorstand und kontrolliert die Verwaltung.
Die Mitglieder der Vertreterversammlung üben ihr Mandat ehrenamtlich aus. Die Vertreterversammlung der KVWL besteht aus 50 Mitgliedern, von denen fünf psychologische Psychotherapeuten sind.
Die Vertreterversammlung richtet Ausschüsse ein. Der Hauptausschuss unterstützt die Vertreterversammlung bei ihren Kontrollaufgaben. Die drei beratenden Fachausschüsse der hausärztlichen, fachärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung müssen angehört werden, bevor versorgungsbereichsrelevante Beschlüsse gefasst werden. Dies betrifft besonders Fragen der Sicherstellung und Honorarverträge.
Funktionsträger der Vertreterversammlung
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
| Vorsitzender der VV Dr. med. Volker Schrage |
Stellvertreter des Vorsitzenden der VV Dr. med. Karl Stadtmann |
Schriftführerin der VV Dipl.-Psych. Angelika Enzian |
Stellvertreter der Schriftführerin Dr. med. Frank Kaiser |
- Mitglieder der Vertreterversammlung
- Termine und Tagesordnung der Vertreterversammlung
- Berichte des Vorstandes



