Dienstplanung
Zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst sind alle niedergelassenen Ärzte in Westfalen-Lippe verpflichtet. Hierzu gehören auch niedergelassene Ärzte, die im Rahmen einer Ermächtigung oder ausschließlich privatärztlich tätig sind.
Auch Ärzte in einem Anstellungsverhältnis sind – unter Berücksichtigung der wöchentlichen Stundenzahl ihrer Tätigkeit und des daraus resultierenden Einteilungsfaktors – zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst verpflichtet. Hierzu wird der Einteilungsfaktor des Arbeitgebers (Einzelpraxis, Betriebsstätte oder MVZ) um den Einteilungsfaktor des Angestellten erhöht.
Die Ärzte des Bereitschaftsdienstes haben Anspruch auf eine möglichst gleichmäßige Diensteinteilung innerhalb ihres Bereitschaftsdienstbereiches.
Die Einteilung zum Bereitschaftsdienst erfolgt über einen Heranziehungsbescheid und die Bekanntgabe des individuellen Bereitschaftsdienstplanes durch den zuständigen Bezirksstellenleiter spätestens einen Monat vor Inkrafttreten des neuen Bereitschaftsdienstplanes.
Alle Dienstpläne des allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienstes sowie die meisten Pläne der zentral durchgeführten fachgebundenen Bereitschaftsdienste werden von der jeweils zuständigen Bezirksstelle in der Regel für den Zeitraum 01.02. – 31.01. des Folgejahres mit der Software BDOnline erstellt. Hierbei werden sie von der Abteilung Notfalldienst unterstützt.
Alle anderen Dienstpläne werden von den jeweiligen Notfalldienstbeauftragten selbst erstellt und nach der Genehmigung des zuständigen Bezirksstellenleiters in das Programm BDOnline importiert.
Allgemeiner Bereitschaftsdienst
Ausschließlich über BDOnline können grundsätzlich bis Anfang Oktober bis zu 40 Tage Sperr- oder Urlaubszeiten für den Bereitschaftsdienstplan ab dem 01.02. des Folgejahres eingegeben werden.
Jeder zugelassene Vertragsarzt einer Berufsausübungsgemeinschaft wird individuell zum Bereitschaftsdienst eingeteilt. Daher sollten hier auch eigene Urlaubs- und Sperrzeiten eingeben werden.
Da angestellte Ärzte nur indirekt – über den Arbeitgeber – zum Bereitschaftsdienst eingeteilt werden, kann hier auf die Eingabe von Urlaubs- und Sperrzeiten verzichtet werden.
Einzelarbeitgeber und dessen Angestellte bzw. die Angestellten eines MVZ können sich intern jeweils auf gemeinsame Sperrzeiten innerhalb des zur Verfügung stehenden Rahmens einigen.
Fachgebundener Bereitschaftsdienst
Der Notfalldienstbeauftragte ist Ihr Ansprechpartner rund um die Einteilung zum Bereitschaftsdienst. Es können Sonderregelungen vereinbart worden sein. Wird der Dienstplan nicht mit BDOnline erstellt, sind die Urlaubswünsche direkt an den Notfalldienstbeauftragten zu übermitteln.
Der Zugang zum Programm BDOnline erfolgt über das KVWL-Mitgliederportal im sicheren Netz der KVen. Im Zusammenhang mit der Einrichtung der Telematik-Infrastruktur (TI) in Ihrer Praxis wurden hier bereits Zugangsdaten erzeugt.
Sollten Ihnen keine Zugangsdaten vorliegen oder für weitere Praxismitglieder Zugangsdaten benötigt werden, wenden Sie sich bitte an die Abteilung ServiceDesk unter der Durchwahl 0231-9432-9900.
Grundlage für die Verteilung der Dienste ist eine Fairness-Punkte-Bewertung jedes Dienstes. Für jeden Dienst ergibt sich ein Punktwert, der sich aus der Dauer und dem Zeitpunkt des Dienstes (in der Woche oder Wochenende/Feiertag bzw. Tag oder Nachtdienst) errechnet. Das Programm strebt innerhalb eines Dienstplanes und auch über eine integrierte Historie mittelfristig eine gleichmäßige Punkteverteilung (auf Basis von Faktor 1,0) an.
Grundsätzlich werden alle Ärzte sowohl im Fahrdienstplan als auch im Sitzdienstplan zum Bereitschaftsdienst eingeteilt.
Die Sitzdienste finden jeweils in einer Bereitschaftsdienstpraxis statt. Über eine Postleitzahlzuordnung auf Grundlage des Praxissitzes wird jeweils eine ortsnahe Einteilung des Arztes angestrebt. Existieren innerhalb eines Bereitschaftsdienstbezirkes mehrere Bereitschaftsdienstpraxen kann es jedoch tendenziell in einigen Fällen dazu kommen, dass Ärzte aus eher städtischen Bereichen in eher ländliche Bereiche ausweichen müssen, um eine gleichmäßige Punktebewertung innerhalb des Bereitschaftsdienstbezirkes gewährleisten zu können.
Einteilungen während eines eingegebenen Urlaubs-/Sperrzeitraumes sollen vermieden werden, sind jedoch insbesondere an Feiertagen wegen einer Vielzahl von Sperrungen für einen bestimmten Termin und bei entsprechenden Historiendaten nicht ausgeschlossen.
Innerhalb der Software BDOnline kann jeder Arzt prüfen, welcher rechnerische Faktor bei der Dienstplanerstellung berücksichtigt wurde und wie hoch der bisher erreichte persönliche Punktwert – sowohl im Sitzdienst als auch im Fahrdienst – ist. Zudem kann er sich auch über eine Liste mit anderen Ärzten des Bereitschaftsdienstbezirkes vergleichen.
Ausgehend von der Startseite in BDOnline wählen Sie Meine Daten/Fairness und rufen die gewünschte Auswertung durch die Auswahl des aktuellen Sitzdienst- oder Fahrdienstplanes aus.
Grundlage für die Auswertung ist der Zeitpunkt der Dienstplanfreigabe, d.h. aufgrund der gemäß dem Heranziehungsbescheid zugeteilten Dienste. Alle nachträglichen Dienstabgaben und -tausche werden bei der Ermittlung des Punktwertes grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Die hier aufgeführten Informationen können Ihnen grundsätzlich nur eine erste Einordnung darüber geben, ob Ihre Diensteinteilung sich im Rahmen des üblichen Punktwertspektrums befindet. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zur Dienstvergabe haben bzw. weitere Erläuterungen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksstelle oder an die Abteilung Notfalldienst (0231-9432-9700).
Auch wenn Sie an einer Nutzung von BDOnline nicht interessiert sind, wäre es sinnvoll zumindest Ihre E-Mail-Adresse zu hinterlegen. So erhalten Sie regelmäßig eine Diensterinnerung 72 Stunden vor Dienstbeginn, wenn Sie – vielleicht sogar auch irrtümlich – noch für einen Bereitschaftsdienst vorgesehen sind.
Außerdem könnte ein Interessent initiativ ein Übernahmeangebot für einen Ihrer Dienste abgegeben haben. Bei diesem Vorgang wird ebenfalls eine E-Mail-Benachrichtigung an Sie ausgelöst.
Danach brauchen Sie nur noch die Dienstabgabe zu bestätigen. Das Ausfüllen eines Diensttauschformulars ist nicht mehr notwendig. Die Dienstabgaben auf diesem Wege sind in der Regel nicht mit Zusatzkosten für die Übernahme des Dienstes verbunden.
Viele durchzuführende Arbeitsschritte in BDOnline sind selbsterklärend und intuitiv aufgebaut. Sollten Sie jedoch unsicher sein, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie rufen...
- ... über den Menüpunkt „System/Online-Hilfe" die aktuelle und ausführliche Anleitung zur Nutzung von BDOnline rufen auf.
- ... die Notfalldienst-Hotline unter der Rufnummer 0231-9432-9700 an. Die erfahrenen Mitarbeiter helfen Ihnen gerne.
Nach § 11 der Notfalldienstordnung können Sie sich – neben anderen Gründen, wie z. B. Mutterschaft oder eine den Praxisbetrieb beeinträchtigende Krankheit – ab Ihrem 65. Geburtstag aus Altersgründen vom ärztlichen Bereitschaftsdienst befreien lassen. Hierzu ist lediglich ein formloser Antrag beim Leiter Ihrer zuständigen Bezirksstelle erforderlich.
Befreiungen vom Bereitschaftsdienst während der Laufzeit eines Dienstplanes sind jedoch stets problematisch, da regelmäßig Dienste nach dem Befreiungstermin vakant werden und neu vergeben werden müssen.
Ist der Befreiungswunsch zum Zeitpunkt der Dienstplanerstellung bekannt, wird der betreffende Arzt automatisch nur anteilig bis zum Befreiungstermin eingeteilt. Daher sollte der Antrag auf Befreiung bis ca. Mitte September beim zuständigen Bezirksstellenleiter gestellt werden.
Über BDOnline können Sie Ihre Dienste zur Abgabe anbieten. Hier ist die Abgabe eines Dienstes kostenfrei möglich.
Die Bezirksstellen halten in der Regel eine sogenannte „Vertreterliste“ vor. Mit den genannten Ärzten können Sie in Kontakt treten und auch die Modalitäten für die Übernahme eines Dienstes verhandeln.
Dienstabgabe
- Ein Vertragsarzt übernimmt einen Dienst eigenverantwortlich, das bedeutet: Sollte dieser doch verhindert sein (z.B. wegen Krankheit oder eines wichtigen Termins) den Dienst wahrzunehmen, muss er – auch auf eigene Kosten – die Durchführung des Dienstes gewährleisten. Der Dienst kann nicht an den ehemals verantwortlichen Arzt zurückgegeben werden.
- Ein Poolarzt hat mit der KVWL eine Vereinbarung getroffen, dass er – nur auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst bezogen – die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vertragsarzt übernimmt, und rechnet die während des Notfalldienstes erbrachten Leistungen über eine eigene LANR und BSNR mit der KVWL ab.
Dienstvertretung
- Ein Vertreter ( z.B. ein Oberarzt eines Krankenhauses) steht mit der KVWL in keiner sonstigen Beziehung. Der den Dienst abgebende Arzt hat sich von der Qualifikation des Vertreters zur Durchführung seines Bereitschaftsdienstes zu überzeugen. Die beiden Parteien einigen sich auf die Vertretungssituation. Der Vertretene übergibt dem Vertreter die notwendigen Dokumente und Geräte (z.B. Rezepte, mobiles Kartenlesegerät für den Fahrdienst). Die während des Bereitschaftsdienstes erbrachten Leistungen werden über den vertretenen Arzt abgerechnet. Wenn der Vertreter (wegen Krankheit, Terminen, etc.) daran gehindert ist, den Dienst durchzuführen, kann dieser den betreffenden Dienst wieder an den vertretenen Arzt zurückgeben.Den Umgang mit dieser Situation sollten die Parteien im Vorfeld abstimmen.
- Ein ausschließlich privatärztlich tätiger Arzt erhält zur Erfüllung seiner Teilnahmepflicht am ärztlichen Bereitschaftsdienst – ähnlich wie ein Poolarzt – eine eigene LANR (Lebenslange Arztnummer) und BSNR (Betriebsstättennummer) und ist für seine eingeteilten Dienste verantwortlich. Übernimmt ein Privatarzt jedoch zusätzlich Dienste von einem Vertragsarzt oder Poolarzt, geht die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Bereitschaftsdienstes nicht auf den Privatarzt über.
Das auf der Webseite der KVWL hinterlegte Formular zur Dienstplanänderung spiegelt diese rechtliche Situation wider.
Die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und KVWL bietet regelmäßig Kurse zur Auffrischung der Kenntnisse zur Durchführung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes an. Entsprechende Angebote finden Sie auf der Website der Akademie.