Fahrdienst

Der Fahrdienst in Westfalen-Lippe wird einheitlich in Zusammenarbeit mit Fahrdienstleistern durchgeführt. Die Fahrzeuge sind mit dem Logo des ärztlichen Bereitschaftsdienstes gekennzeichnet und werden mit einem Fahrer zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch begleitet der Fahrer den diensthabenden Arzt in die Wohnung des Patienten.
Die Übermittlung von Patientendaten des Fahrdienstes erfolgt per SMS an die für den Notfalldienst hinterlegte Handynummer. Zusätzlich erhalten Sie einen Anruf des zuständigen Disponenten zur Mitteilung weiterer Informationen.
Im Laufe des Jahres 2025 soll die App „Dispomobile“ zur Übermittlung sämtlicher personenbezogenen Daten zu jedem Einsatzauftrag eingeführt werden
Sie können sich von einem beliebigen Ort innerhalb Ihres – im Heranziehungsbescheid zum Bereitschaftsdienst definierten – Bereitschaftsdienstbereiches (möglicherweise also auch von Ihrer Privatwohnung) durch den Fahrdienst abholen lassen. Bitte teilen Sie die Daten rechtzeitig Ihrer zuständigen Bezirksstelle zur Weiterleitung an den Patientenservice 116117 mit.
Kurzfristige Mitteilungen (die zuständige Bezirksstelle hat bis zum Dienstbeginn nicht mehr geöffnet) teilen Sie bitte direkt der Disposition mit. Die Rufnummer finden Sie in diesem FAQ unter der Frage „Über welche Telefonnummer kann ich Kontakt mit meinem Disponenten aufnehmen?".
Am Tag Ihres Fahrdienstes oder eines Fachärztlichen Dienstes in der eigenen Praxis werden Sie durch das System zur „Automatisierten Arztanmeldung“ über Ihre für den Bereitschaftsdienst hinterlegte Telefonnummer angerufen und darum gebeten, über die Eingabe einer Zahlenfolge Ihre Dienstbereitschaft zu signalisieren.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich selbständig über die Telefonnummer 0231-91076990 oder über die E-Mail-Adresse dienstbereitmeldung@kvwl.de dienstbereit zu melden.
Erreichbar ist Ihr Disponent bereits zwei Stunden vor Beginn des Bereitschaftsdienstes. Zur Abklärung von Einzelheiten der Dienstdurchführung nutzen Sie – je nach zuständiger Bezirksstelle – die nachstehend genannten Telefonnummern.
- Bezirksstellen Detmold – Minden – Paderborn
0231-98818-610 - Bezirksstellen Borken – Münster – Recklinghausen
0231-98818-620 - Bezirksstellen Arnsberg – Bielefeld – Dortmund
0231-98818-630 - Bezirksstellen Bochum – Gelsenkirchen – Lüdenscheid
0231-98818-640
- Ihren Arztkoffer
Der Arztkoffer sollte die für den Bereitschaftsdienst benötigten Utensilien enthalten. - Rezepte
die kodierten rosa GKV-Rezepte (Muster 16), die grünen Rezepte und die blauen Privatrezepte - Andere Formulare
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Vordruck e01)
- Verordnung zur Krankenhausbehandlung (Muster 2)
- Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4)
- Notfall-/Vertretungsschein (Muster 19)
- Todesbescheinigungen
Die Formulare können Sie schnell und unkompliziert über dieses Link bestellen
- Mobiles Kartenlesegerät
Mobile Kartenlesegeräte gewährleisten eine sichere Übertragung der sensiblen Patientendaten. Diese werden sicher verschlüsselt auf dem Gerät gespeichert, um Schutz vor unbefugtem Zugriff zu bieten. Zudem können abrechnungsrelevante Versichertenstammdaten ausgelesen und zwischengespeichert werden, um sie später in das Primärsystem für die Abrechnung an den Kostenträger zu übertragen.
Selbstverständlich ist weiterhin auch eine Dienstdurchführung ohne ein mobiles Kartengerät möglich. Dazu müssen die Patientendaten manuell erfasst und zu einem späteren Zeitpunkt in das eigene Abrechnungssystem übertragen werden.
Da Sie während des Fahrdienstes nicht mit einem Computersystem arbeiten, ist zurzeit (Stand: Mai 2025) die Vorlage eines eHBA (elektronischen Heilberufsausweises) nicht notwendig.
Durch die Vertreterversammlung wurde beschlossen, dass für den Fahrdienst ein Fahrzeug und ein Fahrer für den diensthabenden Arzt bereitgestellt werden.
In Ausnahmefällen (z.B. Ausfall des Fahrers) kann auf den Privat-PKW zurückgegriffen werden, falls die Prozesse zur Beschaffung eines Ersatzes nicht greifen. Dies ist vor Fahrtantritt mit dem zuständigen Disponenten abzustimmen.
Nach § 9 des Bestattungsgesetzes von NRW sind Ärzte verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Todesanzeige die unbekleidete Leiche oder die Totgeburt persönlich zu besichtigen und sorgfältig zu untersuchen (Leichenschau) sowie die Todesbescheinigung auszustellen und auszuhändigen.
Daher ist eine Leichenschau auch während des Bereitschaftsdienstes durchzuführen.
Natürlich entscheidet der diensthabende Arzt in jedem Falle, ob der Besuch medizinisch notwendig ist. Zu diesem Zwecke erhält der diensthabende Arzt die Patientendaten auf das Bereitschaftsdienst-Handy. So hat dieser die Möglichkeit, zur Abklärung vor Fahrtbeginn mit dem jeweiligen Patienten telefonischen Kontakt aufzunehmen.