Grundlagen
Das Heilberufsgesetz NRW und das SGB V (§ 75) übertragen den ambulant tätigen Ärzten und deren Selbstverwaltungsorganen die Sicherstellung für die ambulante Notfalldienstversorgung.
Grundlage für den ärztlichen Bereitschaftsdienst ist die aktuelle Gemeinsame Notfalldienstordnung der ÄKWL und der KVWL (GNO).
Gemäß § 3 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zu den nachstehend genannten Zeiten zuständig:
Montag, Dienstag, Donnerstag | 18:00 Uhr – 08:00 Uhr des Folgetages |
Mittwoch, Freitag | 13:00 Uhr – 08:00 Uhr des Folgetages |
Samstag, Sonntag, Feiertag | 08:00 Uhr – 08:00 Uhr des Folgetages |
Am 24.12. und 31.12. | 08:00 Uhr – 08:00 Uhr des Folgetages |
Die Behandlung im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist darauf ausgerichtet, den Patienten bis zur nächstmöglichen regulären ambulanten oder stationären Behandlung ärztlich zweckmäßig und ausreichend zu versorgen.
Nach der Gemeinsamen Notfalldienstordnung (GNO) ist jeder approbierte Arzt zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst fachlich geeignet, unabhängig davon, in welchem Fachgebiet er weitergebildet und ärztlich tätig ist. Die zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichteten Ärzte haben sich kontinuierlich für die Wahrnehmung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes fortzubilden.
In Westfalen-Lippe werden flächendeckend Augen-, HNO- und Kinderärztliche Bereitschaftsdienste im Rahmen eines Sitzdienstes in einer Bereitschaftsdienstpraxis bzw. der eigenen Praxis durchgeführt.
Alle Ärzte anderer Fachgruppen nehmen am Allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst teil.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst in Westfalen-Lippe ist gekennzeichnet durch weitgehend identische Strukturen in den einzelnen Bereitschaftsdienstbereichen. Diese bestehen im Wesentlichen aus der Abteilung Patientenservice 116 117, den Bereitschaftsdienstpraxen sowie dem aufsuchenden Fahrdienst.
Der Patientenservice 116117 bei der KVWL in Dortmund nimmt alle Anrufe der Patienten aus Westfalen-Lippe entgegen. Das medizinisch geschulte Personal ermittelt anhand einer strukturierten medizinischen Ersteinschätzung (SmED) des Patienten die adäquate Versorgungsebene (z.B. Rettungsdienst, Bereitschaftsdienstpraxis, Behandlung in einer Vertragsarztpraxis) sowie die Versorgungsdringlichkeit (z.B. innerhalb von 4 Stunden).
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Kommunikation mit den diensthabenden Ärzten und den Fahrern während des Fahrdienstes oder des dezentralen fachärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Mittels einer Einsatzleitstellensoftware übermittelt die Disposition dem zuständigen Arzt die Einsatzdaten des Patienten, der aufgrund der Symptomatik und Dringlichkeit der Versorgung entweder einen Hausbesuch oder eine telefonische Beratung durch den Arzt erhalten soll.
Hier finden Sie die Standorte alle Bereitschaftsdienstpraxen in Westfalen-Lippe im Überblick – sortiert nach Fachgruppen.