Grundlagen und Grundsätze

Das Heilberufsgesetz NRW und das SGB V (§ 75) übertragen den ambulant tätigen Ärzten und deren Selbstverwaltungsorganen die Sicherstellung für die ambulante Notfalldienstversorgung. 

Grundlage für den ärztlichen Bereitschaftsdienst ist die aktuelle Gemeinsame Notfalldienstordnung der ÄKWL und der KVWL (GNO).

Zur klaren Regelung von Zuständigkeiten, Rollen und Abläufen im Betrieb der Bereitschaftspraxen hat hat die KVWL mit den Bezirksstellenleitern umfassende Grundsätze formuliert. Sie bieten eine verbindliche Basis für den Bereitschaftsdienst und unterstützen alle Beteiligten mit klaren Strukturen und transparenten Verantwortlichkeiten.