Informationen für das Personal einer Bereitschaftsdienstpraxis
Fragen und Antworten zum eRezept in der Bereitschaftsdienstpraxis
Nein, das Signieren eines eRezepts erfordert einen eingesteckten eHBA.
a) Eine ausführliche Anleitung finden Sie im Austauschverzeichnis von KVWL und Ihrer Bereitschaftsdienstpraxis.
b) Allgemeines zum eRezept finden Sie auf den Seiten der KBV.
Nein, alle MFA der Bereitschaftsdienstpraxis können das gleiche Kennwort verwenden.
TI-konforme Kennwörter müssen mindestens 8-stellig sein.
Nein, aber die Signatur des ausstellenden Arztes ist erforderlich.
Korrekturen müssen über die Anmeldekennung "MFA" oder "Arzt" vorgenommen werden.
Nein, dies ist aus Gründen der Haftung nicht zulässig.
Nein. In diesem Fall muss mit den rosa Rezepten (Muster 16) gearbeitet werden.
Eine Freischaltung ist nur über die KoNo möglich. Ist die Freischaltung nicht möglich, kann kein eRezept ausgestellt werden. In diesem Fall muss mit dem rosa Rezept (Muster 16) gearbeitet werden.
Nein. Das Ausstellen ist nur über den "echten" Arzt und seine persönliche Zugangskennung mit eHBA möglich.
Ja.
Nur an dem Arbeitsplatz, an dem der eHBA des betreffenden Arztes eingesteckt ist, kann das eRezept ausgestellt werden.
Nein.
Ja. Im Dienstplanungs-Tool (BDonline) werden die Ärzte entsprechend informiert.
Ja, aber nur in einem vor Fremdzugriff gesicherten Kartenlesegerät, da hier der eHBA den ganzen Dienst über gesteckt sein muss.
Bei einem TI- oder gematik-Serverausfall wird auf das rosa Rezeptformular (Muster 16) zurückgegriffen.
In diesem Fall bestehen zwei Möglichkeiten:
- Über den ausstellenden Arzt der Bereitschaftsdienstpraxis via Stornierung und Neurezeptierung
oder
- Durch die Apotheke, in der auffällt, dass z.B. ein Medikament nicht lieferbar ist, in Absprache mit der Bereitschaftsdienstpraxis. Die Apotheke nimmt die Stornierung des Rezeptes anstelle des ausstellenden Arztes vor. Die Neurezeptierung erfolgt über den dann in der Bereitschaftsdienstpraxis tätigen Arzt.