Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – Übergangsfrist endet am 30. Juni 2022

Ab dem 01. Juli 2022 wird die Nutzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend. Alle Vertragsärzte, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, müssen spätestens mit diesem Datum in der Lage sein, eine eAU auszustellen und digital an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln.

Vertragsärzte, die die technische Ausstattung für die Nutzung der eAU noch nicht vorhalten, müssen diese umgehend bestellen und einrichten lassen. Im Folgenden haben wir für Sie noch einmal die erforderliche Ausstattung sowie weitere Details zusammengefasst.

Welche technischen Voraussetzungen benötige ich für den Versand von eAU?

Anschluss an die TI

Sie benötigen einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI). Sprechen Sie hierzu Ihren IT-Anbieter an. Der TI-Anschluss wird neben der eAU für eine Reihe weiterer Pflichtanwendungen benötigt.

Konnektor-Update

Für die eAU wird mindestens ein E-Health-Konnektor (PTV-3) benötigt; die entsprechenden Updates sind bereits seit längerer Zeit verfügbar. Wir empfehlen einen ePA-Konnektor (PTV4+) zu verwenden, da dieser auch die Nutzung der Komfortsignatur ermöglicht. Auch für dieses Update haben alle Hersteller inzwischen die Zulassung erhalten. Weitere Informationen zu den Updates erhalten Vertragsärzte bei ihrem Softwarehaus oder Systembetreuer.

KIM-Dienst

Für die Übermittlung der eAU-Daten an die Krankenkasse benötigen Vertragsärzte den Kommunikationsdienst KIM, der eine KIM-(E-Mail)-Adresse vergibt und ein KIM-Client-Modul zur Verfügung stellt. Die Liste der zugelassenen KIM-Anbieter ist auf der Webseite der Gematik veröffentlicht. Auch wenn die Praxen den Anbieter frei wählen können, empfehlen wir die Unterstützung des Softwarehauses bei der Wahl des Anbieters.

Elektronischer Heilberufsausweis der Generation 2

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2 wird für die qualifizierte elektronische Signatur der eAU benötigt. Ärzte können den eHBA über das Portal der Ärztekammer Westfalen-Lippe bestellen. Der eHBA wird nicht nur für die eAU benötigt, er ist verpflichtend für alle aktuellen TI-Fachanwendungen vorzuhalten. Während Sie noch darauf warten, dass Ihr eHBA einsatzbereit ist, können Sie bereits auf das eAU-Verfahren umstellen. Signieren Sie die eAUs so lange mit dem Praxisausweis (SMC-B).

Fachmodul des Praxisverwaltungssystems

Für die Nutzung der eAU benötigen die Vertragsärzte das Fachmodul ihres Praxisverwaltungssystems (PVS). Vertragsärzte, bei denen das Modul noch nicht installiert ist, wenden sich bitte an ihr Softwarehaus oder Systembetreuer.

eHealth-Kartenterminal

Für die Signatur der eAU muss der eHBA in einem eHealth-Kartenterminal stecken. Aus Komfortgründen ist die Installation eines Kartenterminals in mindestens einem Sprechzimmer sinnvoll.

Wie erstelle ich eine eAU?

  • Die AU wird wie bisher im PVS erstellt.
  • Anschließend wird die eAU mit dem eHBA direkt signiert oder in einem Verzeichnis für die spätere Signatur abgelegt.
  • Die papiernen Exemplare für den Patienten und den Arbeitgeber werden gedruckt, unterschrieben und dem Patienten mitgegeben.
  • Nach der Signatur wird die eAU automatisch vom PVS über KIM an die zuständige Krankenkasse gesandt.

Wie verfahre ich bei technischen Problemen mit der TI?

Ist die Übermittlung der eAU an die Krankenkasse aus technischen Gründen nicht möglich, speichert das PVS die entsprechenden Daten und versendet die eAU erneut, sobald dies wieder möglich ist.

Kann die eAU nicht ausgestellt oder elektronisch verschickt werden, der Patient ist jedoch noch in der Praxis, händigt der Vertragsarzt dem Patienten neben den Ausfertigungen für den Patienten und den Arbeitgeber einen weiteren unterschriebenen Ausdruck für seine Krankenkasse aus.

Hat der Patient die Praxis bereits verlassen und der digitale Versand ist auch bis zum Ende des nachfolgenden Werktages nicht möglich, muss die Praxis die AU postalisch an die Krankenkasse versenden. Die offizielle Diktion zum Ersatzverfahren eAU ist im Bundesmantelvertrag hinterlegt (vgl. §4 Absatz 4.1.4 Anlage 2b BMV-Ä).

Wie verfahre ich bei Hausbesuchen?

Bei Hausbesuchen ist zunächst noch keine Verbindung zur TI möglich. Vertragsärzte können deshalb unbefüllte Ausdrucke des AU-Formulars aus dem PVS erstellen, die sie beim Hausbesuch ausfüllen und unterschreiben. Die Daten übertragen Vertragsärzte später in der Praxis in das PVS, signieren sie und senden sie via TI an die Krankenkasse.

Alternativ können Vertragsärzte die eAU erst nach dem Hausbesuch vollständig in der Praxis erstellen und die beiden Papierausfertigungen dem Patienten postalisch zustellen. Die Exemplare für den Patienten verbleiben bei selbigem. Bei eAU, die im Rahmen von Hausbesuchen ausgestellt werden, ist die digitale Übermittlung bis zum Ende des nachfolgenden Werktages möglich. Wird also am Freitagabend bei einem Hausbesuch eine eAU ausgestellt, muss diese bis Montagabend digital an die Krankenkasse übermittelt werden.

Wie verfahre ich bei nicht vollständiger Ausstattung?

Der Arzt kann das sogenannte Ersatzverfahren nutzen - der Ausdruck der Formatvorlage auf normalem weißen Papier (das Stylesheet). Das Stylesheet ist der Ausweg für Praxen, die bis noch keine KIM-Adresse haben oder noch nicht an die TI angebunden sind.

Ausführliche Informationen zur eAU und allen weiteren Themen rund um die Telematikinfrastruktur finden Sie auf unserer Website.

SAVE THE DATE!

Im Juni und Juli finden Schulungen mit ausgewählten Softwarehäusern zum Umgang mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und dem elektronischen Rezept (eRezept) im Praxisverwaltungssystem (PVS) statt. Fachexperten der Softwarehäuser stellen Ihnen die Anwendungen im PVS vor und beantworten Ihre Fragen zu den einzelnen Prozessschritten live im Chat. Die Termine entnehmen Sie hier