DMP: Frist für Folgedokumentationen endet

Fristende
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Die aufgrund der Covid-19-Pandemie vom G-BA beschlossenen Sonderregelungen zur Aussetzung der Verpflichtung von DMP-Dokumentationen und Patientenschulungen sind zum 31.12.2021 ausgelaufen. Seit dem 01.01.2022 unterliegen die Fristen der Dokumentationen also wieder den ursprünglich vertraglich vereinbarten Regelungen (zwei aufeinanderfolgende fehlende Dokumentationen führen zum rückwirkenden Ausschluss der Patienten aus dem DMP!) und auch die Teilnahme an empfohlenen Schulungen ist für die Patienten seit dem wieder obligat.

Achtung: Um eine rückwirkende Ausschreibung der Patienten zu vermeiden, bei denen aufgrund der Corona-Sonderregelungen 2020 und 2021 keine oder unregelmäßige DMP-Dokumentationen vorliegen, müssen bei festgelegter quartalsweiser Dokumentation zwingend im ersten bzw. zweiten Quartal 2022 Folgedokumentationen erfolgen!

Achten Sie somit zwingend auf die Übermittlung der Dokumentationen bis zum 30.06.2022. Die vertraglich verankerte 52-Tage-Frist nach Quartalsende dient ausschließlich erforderlicher Korrekturen von Dokumentationen, die im Vorquartal erstellt und übermittelt wurden.

Darüber hinaus beachten und prüfen Sie bitte regelmäßig die Ihnen von DAVASO postalisch übermittelten DMP-Reminder, die Ihnen 14-tägig konkrete Informationen zu fehlenden oder gegebenenfalls zu bereits verfristeten Dokumentationen geben.