E-Rezept: Verzögerte Signatur
E-Rezept bei Behandlung direkt mit der Komfortsignatur digital signieren
Seit dem 1. Januar 2024 sind Sie verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel für gesetzlich Versicherte per E-Rezept zu verordnen. E-Rezepte werden dazu in Ihrem System elektronisch signiert und dann auf den E-Rezept-Fachdienst in der Telematikinfrastruktur gestellt.
Derzeit häufen sich bei der KVWL die Meldungen, dass E-Rezepte in den Praxen erst zeitlich verzögert mittels der Stapelsignatur signiert werden und es dadurch zu Verzögerungen kommt, wenn Patienten unmittelbar nach dem Arztbesuch ihre E-Rezepte in der nächstgelegenen Apotheke einlösen möchten.
Hierzu eine wichtige Information: Die E-Rezepte stehen erst dann auf dem E-Rezept-Fachdienst für den Abruf durch die Apotheke bereit, wenn sie elektronisch signiert sind. Ohne vorherige Signatur in der Praxis ist eine Einlösung mittels eGK oder E-Rezept-App in der Apotheke nicht möglich.
In vielen Praxen werden E-Rezepte derzeit häufig gesammelt mit der Stapelsignatur signiert, wie dies bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oftmals am Ende eines Praxistages geschieht.
Die KVWL empfiehlt allen verordnenden Praxen die Komfortsignatur einzurichten und diese für die direkte Signatur von E-Rezepten zu nutzen, damit Patienten unmittelbar nach dem Besuch in einer Praxis ihre E-Rezepte in der Apotheke einlösen können.
Wird die Komfortsignatur nicht eingesetzt, bitten wir Sie, darauf zu achten, die Verordnungen der behandelten Patienten wie bisher direkt zu signieren.
Die Nutzung der Stapelsignatur eignet sich im Kontext E-Rezept lediglich für vorbestellte Folgeverordnungen, die nach entsprechendem Hinweis des Praxispersonals, wann die E-Rezepte in der Apotheke eingelöst werden können, genutzt werden kann. Die Nutzung der Einzelsignatur wird hingegen nur Praxen empfohlen, in denen nicht viel signiert wird.
Alle Informationen rund um das E-Rezept finden Sie auf unserer Themenseite.
Bei Fragen steht Ihnen unsere IT-Mitgliederberatung telefonisch unter 0231 94 32 39 90 oder via E-Mail unter mitgliederberatung@kvwl.de gerne zur Verfügung.