Endgültige Impfempfehlung zu COVID-19 liegt vor: Was die STIKO empfiehlt

Endgültige Impfempfehlung der STIKO zu COVID-19 liegt vor

Impfstoff gegen COVID-19
© Wolfgang Filser | Adobe Stock

01.06.2023 - Die Ständige Impfkommission hat die COVID-19-Impfung in die aktuellen allgemeinen Impfempfehlungen aufgenommen. Danach wird allen Personen ab 18 Jahren eine Basisimmunität empfohlen, die aus drei Antigenkontakten besteht. Zudem werden für Risikogruppen weitere Auffrischimpfungen empfohlen. Für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gibt es keine Impfempfehlung mehr.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hatte bereits Ende April vorab über den Beschlussentwurf informiert. Nun wurden die Empfehlungen zur COVID-19-Impfung in die allgemeinen STIKO-Empfehlungen integriert und im aktuellen Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht.

Basisimmunität aus drei Antigenkontakten empfohlen

Personen ohne Grunderkrankungen zwischen 18 und 59 Jahren (inklusive Schwangeren) empfiehlt die STIKO eine Grundimmunisierung aus mindestens zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt (Impfung oder Infektion), um eine Basisimmunität aufzubauen.

Dabei sollte zwischen der ersten und zweiten Impfstoffdosis ein Mindestabstand von drei Wochen (entsprechend der Fachinformation des jeweils verwendeten Impfstoffs) liegen, zwischen der zweiten und dritten Impfstoffdosis von sechs Monaten.

Eine Infektion sollte in der Regel nur dann als ein Ereignis für die drei Antigenkontakte gewertet werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung mindestens drei Monate beträgt, so die STIKO. Umgekehrt sollte nach einer Infektion eine Grundimmunisierung frühestens drei Monate später vervollständigt werden.

Jährliche Auffrischimpfung für Risikogruppen

Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sollen laut Empfehlung der STIKO einen jährlichen Booster erhalten. Dazu gehören ab 60-Jährige sowie Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen. Auch Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt sollten sich jährlich impfen lassen.

Für Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können, sind Booster ebenfalls empfohlen.

Die Auffrischimpfungen sollen nach Angaben der STIKO mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils zwölf Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren noch kein Impfstoff zur Auffrischimpfung zugelassen ist. Laut STIKO kann hier gegebenenfalls ein altersgerecht dosierter Impfstoff off-label angewandt werden. Es soll vorzugsweise im Herbst geimpft werden, sofern die letzte bekannte Antigenexposition bereits mindestens zwölf Monate zurückliegt.

Eine gleichzeitige Impfung gegen saisonale Influenza und Pneumokokken ist möglich, wenn entsprechende Indikationen vorliegen.

Keine Impfempfehlung für gesunde Kinder

Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird aufgrund der inzwischen überwiegend milden Verläufe derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.

Die Empfehlungen der STIKO sind am 25. Mai zusammen mit den wissenschaftlichen Begründungen im aktuellen Epidemiologischen Bulletin 21/2023 erschienen. Unter anderem ist darin eine Übersicht zu den in Deutschland zugelassenen und von der STIKO derzeit empfohlenen COVID-19-Impfstoffen zur Grundimmunisierung und Auffrischimpfung enthalten (s. S. 42, Tabelle 20).

Die Aktualisierung der Impfempfehlung erfolgte auch in den allgemeinen Impfempfehlungen 2023 (Epidemiologisches Bulletin 4/2023). COVID-19 ist dort jetzt im Impfkalender abgebildet. Alle Informationen sind ebenfalls in der STIKO-App abrufbar.

Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie

Nun muss der Gemeinsame Bundesauschuss noch über eine Aufnahme der aktualisierten COVID-19-Impfempfehlungen in die Schutzimpfungs-Richtlinie beschließen. In dieser sind die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführbaren Schutzimpfungen festgelegt.

Quelle: KBV PraxisNachrichten