Grippeimpfstoff für Saison 2022/23 vorbestellen: Frist endet am 28. Februar

Neben der COVID-19-Impfung ist die Grippeimpfung essentiell. Daher hat die KVWL im Dezember alle Praxen in einem Schreiben gebeten, Grippeimpfstoff für die Saison 2022/23 vorzubestellen. Weil die Bevorratung so wichtig ist, weisen wir Sie nochmals darauf hin, dass Sie Ihre Bestellung, falls noch nicht geschehen, nur noch bis zum 28. Februar aufgeben können.

Alle Personen ab 60 Jahren sollen in der Grippesaison 2022/23 mit einem Hochdosis-Influenzaimpfstoff geimpft werden. Bei einer Indikationsimpfung unter 60 Jahren sollte ein konventioneller Grippeimpfstoff genutzt werden. Bitte bevorraten Sie für die Standardimpfung und beruflichen Impfung bei Personen über 60 Jahre Hochdosis-Impfstoff.
Sie können – wie in den vergangenen Jahren auch – die Auswahl und Beschaffung des konventiollen tetravalenten Grippeimpfstoffs Ihrer Apotheke überlassen, indem Sie lediglich „Grippeimpfstoff Saison 2022/23 WL“ verordnen und bei Bestellungen für die Impfung von Kindern eine Altersangabe ergänzen, z.B. „für Kinder ab 6 Monaten“. Für die Bestellung von einem Hochdosis-Influenzaimpfstoff ist nur die Angabe „Hochdosis-Influenzaimpfstoff 2022/2023 WL“ nötig. Alternativ ist auch eine produktbezogene Verordnung möglich.

Dabei können Sie bis zu 100 Prozent der zu erwartenden Menge Ihres voraussichtlichen Saisonbedarfs bei einer Apotheke Ihrer Wahl vorbestellen. Wir empfehlen eine Orientierung an dem aktuellen Bedarf dieser Saison.

  • Umfangreichere Vorbestellungen sollten Sie auf mehrere Rezepte oder Rezeptzeilen verteilen. So wird eine zeitnahe und mengengerechte Belieferung gewährleistet.
  • Eine wirtschaftliche Versorgung erfolgt unter Beachtung der beigefügten Preistabelle, falls Sie produkt-/herstellerbezogen (namentlich) verordnen möchten. Bei generischer Verordnung (Grippeimpfstoff 2022/2023 WL) wählt die Apotheke für Sie einen preisgünstigen verfügbaren Impfstoff aus.
  • Bei namentlicher Verordnung ist ein Austausch gegen einen vergleichbaren tetravalenten Grippeimpfstoff, der einen wirtschaftlichen Bezug darstellt, durch die Apotheke zulässig. Möchten Sie den Austausch ausschließen, ist das Aut-idem-Kreuz als Ausnahme zu setzen.

Die Preise entnehmen Sie der Tabelle im Schreiben, ebenso finden Sie darin Beispiele für Rezepte.