KVWL-Vorstand informiert Mitglieder über die Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
Das finanzielle Fundament der ambulanten Versorgung erodiert
Der Vorstand der KVWL informiert die Mitglieder mit einem Schreiben über die Auswirkungen des beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Den Brief veröffentlichen wir nachfolgend im vollständigen Wortlaut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat den Bundestag und den Bundesrat passiert und wird zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Regelungen sind ein Schlag ins Gesicht all derer, die Tag für Tag die ambulante medizinische Versorgung sicherstellen! Es handelt sich um ein Spardiktat ohne strukturelle Reformen!
Zwar sind alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen betroffen – doch besonders Sie als ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden mit einer beispiellosen Härte getroffen. Mit einem Federstrich werden der ambulanten Versorgung in Westfalen-Lippe Beträge in dreistelliger Millionenhöhe entzogen – Geld, das Sie dringend für die Versorgung Ihrer Patienten benötigen.
Der fachärztliche Bereich und auch die Psychotherapeuten sind hierbei besonders hart betroffen. Aber auch der hausärztliche Bereich steht vor massiven Kürzungen. Dabei führen Mehrleistungen – speziell bei Haus- und Kinderärztinnen und Kinderärzten – infolge der weiterhin gültigen „Entbudgetierung" von Kapitel 3 EBM, Hausbesuchen und Kapitel 4 EBM zwar theoretisch zu Nachzahlungen der Krankenkassen – diese werden aber möglicherweise deutlich geringer ausfallen, als zuvor kalkuliert.
Die Botschaft des Gesetzgebers: Undankbarkeit statt Anerkennung
Besonders bitter ist: Sie werden nun für genau das bestraft, was der Gesetzgeber noch vor wenigen Jahren von Ihnen wollte. Sie haben gemacht, was gefordert war – Sie haben zusätzliche Sprechstundenzeiten angeboten, um Versicherten schnell und unkompliziert Zugang zu ambulanter Versorgung auf hohem Qualitätsniveau zu er möglichen. Sie haben den Grundsatz „ambulant vor stationär" umgesetzt und so die Gesundheitsversorgung effizienter und wirtschaftlicher gestaltet.
Dafür ernten Sie nun Kürzungen statt Dankbarkeit. Unser Vertrauen in die Politik ist auf einem Tiefpunkt angekommen!
Der Bund stiehlt sich weiter aus der Verantwortung
Besonders unsolidarisch: Der Bund entzieht sich weiterhin fast vollständig seiner eigenen Verantwortung. Die Kosten für die Gesundheitsausgaben der Grundsicherungsempfänger werden einfach auf die Beitragszahler abgewälzt – und nun auch auf Ihre Schultern.
Das ist ein Affront gegen alle, die täglich in der ambulanten Versorgung arbeiten!
Die konkreten Auswirkungen für Westfalen-Lippe
Die Abschaffung sämtlicher zusätzlicher Vergütung für TSVG-Fälle (HAFA, TSS Vermittlung und Offene Sprechstunde) ist ein Misstrauensvotum der ganz eigenen Art! Nicht nachvollziehbar ist auch die Vorgabe, dass Geld für die bisher extrabudgetär vergüteten TSVG-Konstellationen nicht in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückfließt. Auf diese Weise werden der vertragsärztlichen Versorgung in Westfalen-Lippe zusätzlich 35 Millionen Euro entzogen – Geld, das einfach verschwindet!
Hier liegt die wohl größte Sprengkraft des Gesetzes: Die echte extrabudgetäre Einzelleistungsvergütung wird auf wenige Ausnahmen zusammengestrichen. Sie beschränkt sich künftig ausschließlich auf:
- nichtärztliche Dialyseleistungen
- Substitutionsbehandlungen
- Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie
- neu in den EBM aufgenommene Leistungen (befristet auf 8 Quartale)
Alle übrigen bisher extrabudgetären Leistungen werden in die vollständige Budgetierung überführt. Das bedeutet: Ihre Vergütungsbasis ist das Leistungsjahr 2025. Nur bei konstanter Leistungsmenge auf diesem Niveau kann Ihre Vergütung stabil bleiben – jede Steigerung führt zu sinkenden Auszahlungsquoten! Das bedeutet, die Versorgung wird nicht länger am tatsächlichen Bedarf geplant, sondern der Gesetzgeber bestimmt künftig den Bedarf nach Kassenlage!
Für die psychotherapeutischen Leistungen werden die Vergütungsbedingungen noch einmal zusätzlich verschärft: Neben der Überführung der extrabudgetären Psychotherapieleistungen in die MGV setzt sich der Gesetzgeber über geltende Rechtsprechungen hinweg und streicht die gesetzliche Vorgabe der Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen. Somit werden auch die Leistungen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nicht mehr unbegrenzt und zum vollen Preis vergütet werden können.
Neben TSVG-Zuschlägen, Vergütung für Organ- und Gewebespendeberatung, der Erstbefüllung und Pflege der ePA und Zuschlägen zur Kurzzeittherapie bei ambulanter Psychotherapie werden nun auch Zuschläge für zusätzlichen Hygieneaufwand auf Versicherten- und Grundpauschalen zum 01.01.2027 ersatzlos gestrichen.
Der Bewertungsausschuss erhält den Auftrag, bis zum 31. März 2027 die Bewertung von Katarakt-Operationen sowie den technischen Leistungsanteil in Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin zu überprüfen. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll dies zu Abwertungen von jeweils mehr als 20 Prozent führen. Die genauen Beträge können wir noch nicht beziffern – aber die Richtung ist verheerend.
Was Sie jetzt tun müssen
Sobald wie möglich stellen wir Ihnen Berechnungen zur Verfügung, die die Honorarminderungen in Folge der TSVG-Abschaffung auf Basis des Jahres 2025 für Ihre jeweilige Fachgruppe aufzeigen. Diese können naturgemäß nur einen ersten Überblick geben, da zahlreiche Umsetzungsdetails noch unklar sind und nun in den Gremien der Selbstverwaltung beraten werden müssen. Praxisindividuelle Auswirkungen können jeweils von der Prognose für die gesamte Fachgruppe abweichen. Prüfen Sie unter Berücksichtigung der für Ihre Fachgruppe prognostizierten Verluste Ihre individuelle betriebswirtschaftliche Situation ab 01.01.2027. Passen Sie Ihre Personal- und Praxisorganisation erforderlichenfalls vorausschauend an.
Wir setzen uns gemeinsam mit Ihren Vertreterinnen und Vertretern in unseren Gremien mit aller Kraft im Sinne einer maximal möglichen Schadensbegrenzung für Sie ein. Dazu werden wir Sie kontinuierlich über Neuigkeiten informieren. Bitte beachten Sie zudem die Informationen der KBV und Ihrer Berufsverbände.
Mit kollegialen Grüßen
Dr. med. Dirk Spelmeyer, Anke Richter-Scheer,
Vorstandsvorsitzender der KVWL stellv. Vorstands-
vorsitzende der KVWL
Weiterführende Informationen
Die KBV hat ein eigenes Informationsangebot zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz zusammengestellt – mit Hintergründen, Einordnungen und Materialien auf Bundesebene.