KVWL-Vorstand informiert Mitglieder über die Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes

Das finanzielle Fundament der ambulanten Versorgung erodiert

Anke Richter-Scheer und Dr. med. Dirk Spelmeyer
© KVWL

 

 

Der Vorstand der KVWL informiert die Mitglieder mit einem Schreiben über die Auswirkungen des beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Den Brief veröffentlichen wir nachfolgend im vollständigen Wortlaut.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat den Bundestag und den Bundesrat pas­siert und wird zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Regelungen sind ein Schlag ins Gesicht all derer, die Tag für Tag die ambulante medizinische Ver­sorgung sicherstellen! Es handelt sich um ein Spardiktat ohne strukturelle Reformen!

Zwar sind alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen betroffen – doch besonders Sie als ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psy­chotherapeuten werden mit einer beispiellosen Härte getroffen. Mit einem Feder­strich werden der ambulanten Versorgung in Westfalen-Lippe Beträge in dreistelliger Millionenhöhe entzogen – Geld, das Sie dringend für die Versorgung Ihrer Patienten benötigen.

Der fachärztliche Bereich und auch die Psychotherapeuten sind hierbei besonders hart betroffen. Aber auch der hausärztliche Bereich steht vor massiven Kürzungen. Dabei führen Mehrleistungen – speziell bei Haus- und Kinderärztinnen und Kinder­ärzten – infolge der weiterhin gültigen „Entbudgetierung" von Kapitel 3 EBM, Haus­besuchen und Kapitel 4 EBM zwar theoretisch zu Nachzahlungen der Krankenkassen – diese werden aber möglicherweise deutlich geringer ausfallen, als zuvor kalkuliert.

Die Botschaft des Gesetzgebers: Undankbarkeit statt Anerkennung
Besonders bitter ist: Sie werden nun für genau das bestraft, was der Gesetzgeber noch vor wenigen Jahren von Ihnen wollte. Sie haben gemacht, was gefordert war – Sie haben zusätzliche Sprechstundenzeiten angeboten, um Versicherten schnell und unkompliziert Zugang zu ambulanter Versorgung auf hohem Qualitätsniveau zu er­ möglichen. Sie haben den Grundsatz „ambulant vor stationär" umgesetzt und so die Gesundheitsversorgung effizienter und wirtschaftlicher gestaltet.

Dafür ernten Sie nun Kürzungen statt Dankbarkeit. Unser Vertrauen in die Politik ist auf einem Tiefpunkt angekommen!

Der Bund stiehlt sich weiter aus der Verantwortung
Besonders unsolidarisch: Der Bund entzieht sich weiterhin fast vollständig seiner eigenen Verantwortung. Die Kosten für die Gesundheitsausgaben der Grundsiche­rungsempfänger werden einfach auf die Beitragszahler abgewälzt – und nun auch auf Ihre Schultern.

Das ist ein Affront gegen alle, die täglich in der ambulanten Versorgung arbeiten!

Die konkreten Auswirkungen für Westfalen-Lippe

Was Sie jetzt tun müssen
Sobald wie möglich stellen wir Ihnen Berechnungen zur Verfügung, die die Honorar­minderungen in Folge der TSVG-Abschaffung auf Basis des Jahres 2025 für Ihre jeweilige Fachgruppe aufzeigen. Diese können naturgemäß nur einen ersten Überblick geben, da zahlreiche Umsetzungsdetails noch unklar sind und nun in den Gremien der Selbstverwaltung beraten werden müssen. Praxisindividuelle Auswirkungen können jeweils von der Prognose für die gesamte Fachgruppe abweichen. Prüfen Sie unter Berücksichtigung der für Ihre Fachgruppe prognostizierten Verluste Ihre individuelle betriebswirtschaftliche Situation ab 01.01.2027. Passen Sie Ihre Personal- und Praxis­organisation erforderlichenfalls vorausschauend an.

Wir setzen uns gemeinsam mit Ihren Vertreterinnen und Vertretern in unseren Gre­mien mit aller Kraft im Sinne einer maximal möglichen Schadensbegrenzung für Sie ein. Dazu werden wir Sie kontinuierlich über Neuigkeiten informieren. Bitte beachten Sie zudem die Informationen der KBV und Ihrer Berufsverbände.

Mit kollegialen Grüßen


Dr. med. Dirk Spelmeyer,                                           Anke Richter-Scheer,
Vorstandsvorsitzender der KVWL                               stellv. Vorstands-
                                                                                          vorsitzende der KVWL

Weiterführende Informationen

Die KBV hat ein eigenes Informationsangebot zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz zusammengestellt – mit Hintergründen, Einordnungen und Materialien auf Bundesebene.