Meningokokken-B-Standardimpfung für Säuglinge und Kleinkinder: Aufnahme in die Impfvereinbarung ab sofort mit allen Krankenkassen geregelt

Bereits seit dem 30. Mai 2024 haben Säuglinge und Kinder im Alter zwischen zwei Monaten und dem fünften Geburtstag einen gesetzlichen Anspruch auf die Grundimmunisierung gegen Meningokokken B gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinie (Si-RL).
Die KVWL konnte sich mit den Krankenkassen/-verbänden auf die Höhe der Vergütung und somit die Aufnahme in die regionale Impfvereinbarung verständigen. Hiernach wird die Impfung gegen Meningokokken B in Höhe von jeweils 12,80 Euro sowohl für die erste Impfung bzw. zweite Impfung bei unvollständiger Impfserie (SNR 89116A) als auch für die letzte Impfung (SNR 89116B) vergütet:
Dokumentationsnummer |
Impfungen | erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie | letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformationen oder abgeschlossene Impfung | Auffrischungs- impfung | Vergütung |
Erstimpfungen | ||||
Meningokokken B – Standardimpfung – Kinder | 89116A | 89116B | 12,80 EUR |
Die Vergütung wird ab dem Jahr 2026 jährlich um die Steigerung des Orientierungswertes angehoben und extrabudgetär honoriert.
Der Impfstoff (Bexsero) ist ab sofort über den Sprechstundenbedarf (SSB) zu verordnen und zu beziehen und die Impfleistungen mit den o. g. SNR abzurechnen.
Bereits vor der jetzigen Aufnahme dieser Impfleistung in die regionale Impfvereinbarung wurden etliche Säuglinge und Kleinkinder mit dem über den SSB verordneten Impfstoff Bexsero geimpft. Formal gesehen hätte keine Verordnung über den SSB erfolgen dürfen. Zur Vermeidung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressen einigten sich die Vertragspartner bereits schon jetzt darauf, dass SSB-Verordnungen von Bexsero rückwirkend ab dem Tag der STIKO-Empfehlung am 18. Januar 2024 akzeptiert werden.