Neue Impfleistungen ab sofort in der regionalen Impfvereinbarung

Die KVWL hat sich mit den Krankenkassen/-verbänden in Westfalen-Lippe auf die Vergütung neuer Impfleistungen und somit über die Aufnahme in die regionale Impfvereinbarung verständigt. Sie betreffen Impfungen gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV-Standardimpfung für Erwachsene ab 75 Jahren sowie Indikationsimpfung bei Personen mit schweren Grunderkrankungen sowie Pflegeheimbewohner ab einem Alter von 60 Jahren).

Auch die Impfleistungen zum Schutz gegen Mpox (Affenpocken) und Dengue sind nun geregelt:

Impfung erste Dosen eines Impfzyklus
bzw.
unvollständige Impfserie (SNR)
letzte Dosis eines Impfzyklus
nach
Fachinformationen
oder
abgeschlossene Impfung (SNR)
Vergütung
Affenpocken
Indikationsimpfung
89135A 89135B

9,62 EUR
ab 2025: 9,99 EUR

Affenpocken
(berufliche bzw. Reiseindikation nach § 11 Abs. 3 SI-RL)
89135V 89135W

9,62 EUR
ab 2025: 9,99 EUR

Dengue
(berufliche bzw. Reiseindikation nach § 11 Abs. 3 SI-RL)
89136V 89136W

8,63 EUR
ab 2025: 8,96 EUR

Pauschaler Vergütungsaufschlag
für die Einfachimpfung Dengue zu den SNR 89136V, 89136W

89900E 89900E

3,31 EUR
ab 2025: 3,44 EUR

Respiratorische Synzytial-Viren (Standardimpfung)
Personen ab dem Alter von 75 Jahren
89137  

9,62 EUR
ab 2025: 10,00 EUR

Respiratorische Synzytial-Viren (Indikationsimpfung)
Personen ab dem Alter von 60 Jahren
89138  

9,62 EUR
ab 2025: 10,00 EUR


Durch die Aufnahme der o. g. Impfungen in die regionale Impfvereinbarung erfolgt der Impfstoffbezug ab sofort über den Sprechstundenbedarf (SSB).

 

Geänderte COVID-Impfvergütung seit 01.10.2024

Seit dem 1. Oktober 2024 beträgt die Vergütung für die COVID-19-Impfung insgesamt 13,60 EUR – ab dem 1. Januar 2025 insgesamt 14,00 EUR.

Hintergrund ist das Außerkrafttreten von § 3 der COVID-19-Vorsorgeverordnung am 30. Juni 2024. Zeitgleich endete auch die Verpflichtung zur wöchentlichen Meldung der täglich durchgeführten COVID-19-Impfungen. Durch den Wegfall dieses Mehraufwandes mussten die weiterhin bestehenden Mehraufwände neu bewertet und angepasst werden. Die Vergütung setzt sich aus einer Grundvergütung analog der Influenzaimpfung in Höhe von derzeit 10,39 EUR (ab 01.01.2025 10,79 EUR) und einem Zuschlag in Höhe von derzeit 3,21 EUR für die weiterhin bestehenden Mehraufwände zusammen.

COVID-19-Impfung erste Dosen eines Impfzyklus
bzw.
unvollständige Impfserie

letzte Dosis eines Impfzyklus nach
Fachinformationen
oder
abgeschlossene Impfung

Auffrischungsimpfung
BioNTech/Pfizer
KP.2 angepasst (Standardimpfung)
88348A 88348B 88348R

BioNTech/Pfizer
KP.2 angepasst  (berufl. Indikation bzw. Reiseindikation nach § 11 Absatz 3)

88348V 88348W 88348X

BioNTech/Pfizer
JN.1 angepasst (Standardimpfung)

88345A 88345B 88345R

BioNTech/Pfizer
JN.1 angepasst (berufl. Indikation bzw. Reiseindikation nach § 11 Absatz 3)

88345V 88345W 88345X

BioNTech/Pfizer
Comirnaty angepasst mit Omicron XBB1.5 (Standardimpfung)

88342A 88342B 88342R

BioNTech/Pfizer
Comirnaty angepasst mit Omicron XBB1.5
(berufl. Indikation bzw. Reiseindikation nach § 11 Absatz 3)

88342V 88342W 88342X