Toleranzgrenzen U5 bis U9: Kein Schreiben der Zentralen Stelle Gesunde Kindheit notwendig

Die Vorlage des Anschreibens der Zentralen Stelle des Landes NRW ist nicht erforderlich.

Gebäude KVWL Dortmund Ärztehaus
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In der Dezember-Ausgabe von KVWL kompakt haben wir im Innenteil „praxis intern“ gemeldet, dass Nachholuntersuchungen für die pädiatrischen U-Untersuchungen U5 bis U9 außerhalb der vorgegebenen Toleranzgrenze nur dann mit den Symbolnummern 01715T bis 01719T bzw. 01723T (U7a) abgerechnet werden können, wenn die Begleitpersonen des Kindes ein Schreiben der Zentralen Stelle Gesunde Kindheit vorlegen, mit dem sie zur Terminvereinbarung aufgefordert werden.

Da es im Zusammenhang mit dieser Information zu vermehrten Nachfragen gekommen ist, möchten wir Sie nach erneuter Klärung darauf hinweisen, dass die Vorlage des Anschreibens der Zentralen Stelle des Landes NRW in der Praxis nicht erforderlich ist.