Übergangsregelung zur Bescheinigung einer Fehlgeburt

Für Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, besteht seit dem 1. Juni 2025 Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Diese soll zum 1. Januar 2026 in das Muster 9 (Bescheinigung einer Frühgeburt oder einer Behinderung des Kindes) integriert werden. Bis zum 31. Dezember 2025 ist eine Fehlgeburt auf einer Übergangsbescheinigung zu attestieren.
Aufgrund der kurzfristigen Umsetzung steht Ihnen die Übergangsbescheinigung auf der Website der KBV zum Download zur Verfügung: