Übergangsregelung zur Bescheinigung einer Fehlgeburt

Gebäude KVWL Dortmund Ärztehaus
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Für Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, besteht seit dem 1. Juni 2025 Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Diese soll zum 1. Januar 2026 in das Muster 9 (Bescheinigung einer Frühgeburt oder einer Behinderung des Kindes) integriert werden. Bis zum 31. Dezember 2025 ist eine Fehlgeburt auf einer Übergangsbescheinigung zu attestieren.