Weiterbildung wird ab 2025 höher gefördert
Der monatliche Förderbetrag für einen Arzt in Weiterbildung wird ab dem 1. Januar 2025 auf monatlich 5.800 Euro für eine Vollzeitstelle erhöht.
Die Finanzierung erfolgt zu gleichen Teilen durch die KVWL und die Krankenkassen. Die Fördermöglichkeit besteht für die Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin und in grundversorgenden Fächern auf Basis der Förderrichtlinie in Westfalen-Lippe. Sie erstreckt sich auf Weiterbildungsabschnitte, die auf Grundlage der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe auf die Mindestweiterbildungszeit anrechnungsfähig sind.
Auch die Weiterbildung im Fach Dermatologie kann im Jahr 2025 mit einem begrenzten Kontingent wieder gefördert werden.
Die Anzahl der möglichen Förderstellen ist durch die Bundesregelung für die grundversorgenden Fächer (NICHT Allgemeinmedizin) in Westfalen-Lippe im Jahr 2025 auf knapp 198 Förderstellen in Vollzeit begrenzt. Bereits genehmigte Förderungen für Weiterbildungsabschnitte im neuen Jahr werden in einem einfachen Verfahren an die neue Höhe angepasst (siehe auch KVWL Kompakt Ausgabe 10/2024 S.20).
Neuanträge, die vollständig bis einschließlich zum 15. eines Monats bei der KVWL eingehen, werden nach Verfügbarkeit freier Stellen vergeben. Übersteigt die Anzahl der Anträge, die bis einschließlich zum 15. eines Monats vorliegen, die Anzahl der Förderkontingente, wird priorisiert. Das genaue Verfahren ist in der am 03.12.2024 in den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlichten Anlage 1 zur Förderrichtlinie beschrieben.
Maximal können pro Fachgruppe der grundversorgenden Fachärzte 50 Vollzeitstellen im Jahr 2025 in Anspruch genommen werden. Für die Fachgruppe der Dermatologen besteht damit wieder eine begrenzte Anzahl an Fördermöglichkeiten.
Nähere Informationen finden Sie auch auf der entsprechenden Themenseite zur Förderung der Weiterbildung der grundversorgenden Fachgruppen.