Zum Start der ePA-Erprobung in 230 Praxen – Aushang informiert Patienten

Die KBV hat ein Informationsblatt zur elektronischen Patientenakte (ePA) veröffentlicht, damit Ärzte und Psychotherapeuten ihre Patienten darüber informieren können, dass derzeit zunächst etwa 230 Testpraxen die ePA nutzen können.

Die ePA ist Mitte Januar in den Modellregionen Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Franken gestartet, wobei nur die Testpraxen, einige Krankenhäuser und Apotheken vorläufig darauf zugreifen dürfen. Gleichzeitig beginnen Krankenkassen, Patientenakten anzulegen, sofern kein Widerspruch besteht.

Die bundesweite Einführung der ePA wird nach erfolgreicher Erprobung und Erfüllung der Sicherheitsstandards im März oder April erwartet, ursprünglich war der 15. Februar geplant.

Die KVWL stellt Ihnen das Informationsblatt der KBV, das auch einen QR-Code für weitere Informationen der Krankenkassen enthält, als Download zur Verfügung.