Verträge
Diabetesscreening / Diabeteskomplikationen
Grundlage:
Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus auf der Grundlage des § 140a SGB V
Betrifft folgende Leistungen:
SNR 91661 bis 91664 (Modul 1)
SNR 91666 bis 91668 (Modul 2)
SNR 91671 bis 91673 (Modul 3)
SNR 91676 bis 91678 (Modul 4)
SNR 91681 bis 91684 (Modul 5)
Antragsberechtigt:
Im hausärztlichen Versorgungssektor:
Zugelassene, angestellte oder ermächtigte hausärztlich tätige
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Innere Medizin
- Praktische Ärzte
- Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
- fachärztlich tätige Internisten ohne Schwerpunkt
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
Im fachärztlichen Versorgungssektor:
Zugelassene oder ermächtigte fachärztlich tätige Internisten
Fachliche Anforderungen:
Durchschnittliche Betreuung von mindestens 30 GKV-Patienten mit Diabetes mellitus pro Quartal
Zusätzliche Anforderungen:
Nachweis der zur jeweiligen Durchführung der Untersuchung benötigten apparativen Ausstattung bzw. Genehmigung
- Modul 3 → Dopplersonographie (AW 20.2 der Ultraschallvereinbarung) nach Anlage 3 oder Anwendung eines genehmigungsfreien Taschendopplers
und/oder - Modul 4 → Ultraschalluntersuchung (AW 7.1 der Ultraschallvereinbarung) nach Anlage 4
und - Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung, um sich mit den vertraglichen besonderen Untersuchungsmethoden vertraut zu machen.
Stand:
01.04.2018
Teilnahmeerklärung:
Anlage 10 zu den Verträgen
Verträge über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus auf der Grundlage des § 140 a SGB V
Übersicht Genehmigungspfl. Leistungen
Übersicht Rechtsquellen und Verträge