Versorgungsqualität
oKFE – Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme
Die Durchführung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen bestimmt sich nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA; Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme – oKFE-RL). Wesentliche Elemente der oKFE-RL sind die regelmäßige Einladung der Versicherten durch die Krankenkassen (Erreichen eines bestimmten Anspruchsalters, danach in programmspezifischen Intervallen), die verbundene Information der Patienten über die jeweiligen Untersuchungen, die personenbezogene Datenverarbeitung und den Datenschutz, Widerspruchsrechte sowie die Durchführung der eigentlichen Untersuchung. Zur Programmbeurteilung bzw. -evaluation werden pseudonymisierte elektronische Dokumentationen der Ärzte, der Krankenkassen und der Krebsregister einbezogen.
Übermittlung der Daten an die Datenannahmestelle
Der Arzt ist verpflichtet die durchgeführten Untersuchungen elektronisch zu dokumentieren und die Daten quartalsweise an die KVWL, als Datenannahmestelle (DAS), zu übermitteln. Die Verschlüsselung der dabei erzeugten Daten wird automatisch beim Export der Dateien durch die Praxisverwaltungssysteme (PVS) übernommen.
Eine Anleitung zur Übermittlung der Dateien über das Mitgliederportal finden Sie im nachfolgenden Leitfaden:
Technische Informationen z.B. zur XML-Verschlüsselung oder zur Spezifikationsversion finden Sie in unserem „Technischen Leitfaden – oKFE-RL“
Bitte beachten Sie auch die technischen Klarstellungen des IQTIG. Dieses Dokument gibt Hinweise auf häufige technische Probleme in den beiden oKFE Programmen:
Wir empfehlen Ihnen, die Übermittlung der Exportdatei direkt nach Abschluss Ihrer Quartalsabrechnung vorzunehmen. Sofern Sie dies nicht im Verbund erledigen, müssen für die jeweiligen Quartale jedoch gewisse Fristen zur Übermittlung der Dokumentationen beachtet werden (s. Tabelle).
Quartal | Übermittlungsfrist |
---|---|
1. Quartal | 15. Mai |
2. Quartal | 15. August |
3. Quartal | 15. November |
4. Quartal | 28. Februar des Folgejahres |
Weiterer Verlauf der Datenübermittlung
Die KVWL, als Datenannahmestelle, prüft ein technisches Datenflussprotokoll auf formale Auffälligkeiten und klärt diese bei Bedarf mit den entsprechenden Leistungserbringern (LE) ab. Die Datenannahmestelle anonymisiert die leistungserbringeridentifizierenden Daten und pseudonymisiert diese (sofern erforderlich laut Krebsfrüherkennungsprogramm) bevor sie an die Vertrauensstelle weitergeleitet werden.
Nach der Pseudonymisierung der versichertenidentifizierenden Daten durch die Vertrauensstelle erfolgt die Weiterleitung der Daten an die Auswertungsstelle.
Die Auswertungsstelle führt die Datensätze schließlich zusammen, prüft und wertet diese spätestens alle zwei Jahre aus. Die Auswertungsstelle übermittelt die Auswertung an den G-BA, welcher die Ergebnisse zur Beurteilung der Krebsfrüherkennungsprogramme alle zwei Jahre veröffentlicht.
Zurzeit kommt es vermehrt zu technischen Problemen beim Hochladen der Dokumentationsdateien.
Bitte beachten Sie, dass sich Rückmeldungen auf Ihre Anfragen aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens derzeit verzögern.
- Sie müssen Ihre oKFE-Daten über die Kachel „organisierte Krebsfrüherkennung (oKFE-RL)“ hochladen. Es ist nicht möglich die Daten über die Kachel „Abrechnungsbegleitende Dokumentation“ an die KVWL zu übermitteln. Weitere Informationen zum Hochladen Ihrer Daten im Mitgliederportal entnehmen Sie bitte dem Leitfaden.
- Bitte prüfen Sie im Mitgliederportal, ob die Übertragung Ihrer hochgeladenen Datei erfolgreich war. Die technische Verarbeitung kann bis zu 24 Stunden dauern. Nach Ablauf dieser Zeit können Sie den Übermittlungsstatus im Mitgliederportal sehen und das Datenflussprotokoll herunterladen. Sollte das Datenflussprotokoll für Sie nicht leserlich sein, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Softwarehersteller in Verbindung. Dieser muss eine Reportansicht für das Datenflussprotokoll zur Verfügung stellen.
- Wenn Ihre Dokumentationssoftware jeden Fall als einzelne Datei exportiert und sich dies nicht anders einstellen lässt, laden Sie diese Dateien bitte nicht hoch, sondern kontaktieren Sie uns. Hier sollte der Softwarehersteller eine andere Lösung bereitstellen.
- Sofern Dokumentationen unvollständig übermittelt oder aufgrund von fehlenden Softwarelösungen nicht fristgerecht an die KVWL übermittelt werden können, wird die KVWL für die im Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 erbrachten Leistungen (im Rahmen der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme) keine sachlich-rechnerische Richtigstellung durchführen.
Bitte beachten Sie, dass beim Export Ihrer oKFE-Daten zwingend die HBSNR angegeben werden muss, um den Export erfolgreich durchzuführen (technisches Feld: „BSNRAMBULANT“).
Überblick über das Gesamtverfahren und die beteiligten Stellen:
Weiterführende Informationen zu den Krebsfrüherkennungsprogrammen und den Spezifikationen zur Programmbeurteilung finden Sie hier:
- GBA: oKFE-RL
- IQTIG: Spezifikationen für die Programmbeurteilungen (PB) der oKFE-RLL
- KBV: Prävention und Früherkennung
- KBV: Darmkrebsfrüherkennung
- KBV: Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung
Besondere Personengruppen
Im Rahmen der Dokumentation zum Programm zur Früherkennung von Darmkrebs und des Zervixkarzinoms nach oKFE-RL müssen Patienteninnen und Patienten, die besonderen Personengruppen angehören im oKFE-Dokumentationsmodul nicht dokumentiert werden. Bei besonderen Personengruppen handelt es sich um Versicherte, welche sich nicht in einem regulären Versicherungsverhältnis mit einer gesetzlichen Krankenkasse befinden. Hierzu gehören u. a. Angehörige der Polizei und Feuerwehr, Anspruchsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), Versicherte mit Sozialversicherungsabkommen (SVA) sowie Personen, die über Sozialhilfe oder Asylstellen versichert sind.
Bis zum 31.12.2019 haben Vertragsärzte mit einer Koloskopie-Genehmigung noch nach den bekannten Vorgaben der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) gemäß der Spezifikation der KBV dokumentiert.
Das Programm zur Früherkennung von Darmkrebs ist weiterentwickelt worden und am 19.04.2019 als bundesweit organisiertes Darmkrebsscreening – mit Anpassung der Gebührenordnungspositionen GOP 01737 bis 01741 EBM an die Inhalte der oKFE-RL – neu gestartet. Dokumentationspflichtig nach der oKFE-RL sind nur die genehmigungspflichtigen GOP 01738, 01741 und die GOP 13421 bei Koloskopien nach positivem iFOBT-Test.
Inhaltlich unterscheiden sich die Vorgaben der oKFE-RL nur an sehr wenigen Stellen von denen der bis 31.12.2019 maßgeblichen KFE-RL.
Die Anpassungen erfolgten im Wesentlichen aufgrund von Anregungen der Fachgesellschaften und Berufsverbände. So umfassen die neuen Vorgaben beispielsweise die Erfassung serratierter Adenome.
Erfassungsbogen | Wer muss dokumentieren | GOP |
---|---|---|
Darmkrebs Koloskopie (DKK) | Fachärzte mit Genehmigung für die präventive Koloskopie | 01741 |
Fachärzte mit Genehmigung für kurative Koloskopie bei positivem iFOBT-Test | 13421 | |
Darmkrebs i-FOB-Test (DKI) | Laborärzte mit Laborgenehmigung für die GOP 01738 | 01738 |
Dokumentationen iFOBT
Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat auch für die Dokumentation der quantitativen immunologischen Tests auf okkultes Blut im Stuhl (iFOBT) Spezifikationen bereitgestellt. Diese enthalten neben dem Testergebnis unter anderem auch Angaben zum verwendeten Test (Schwellenwert, Pharmazentralnummer). Die Daten werden zukünftig von den Laboren patientenbezogen erfasst und übermittelt; dafür entfallen die Quartalsberichte, die bis zum 31.12.2019 von Laboren an die KVen übermittelt wurden.
Die technischen Spezifikationen wurden vom IQTIG erstellt und bereits zum 01.07.2019 veröffentlicht.
Einen guten Überblick über die Neuerungen beim Darmkrebsscreening geben Ihnen die folgenden Praxisinformationen sowie die Themenseite der KBV.
Die Versicherteninformationen des G-BA werden Ihnen auf folgender Seite zur Verfügung gestellt:
Die Inhalte des neuen Programms sind in der oKFE-RL festgelegt. Demnach haben Frauen unter 35 Jahren Anspruch auf eine jährliche zytologische Untersuchung; Frauen über 35 Jahre haben alle drei Jahre Anspruch auf einen Ko-Test (zytologische Untersuchung sowie HPV-Test). Die anspruchsberechtigten Frauen erhalten alle fünf Jahre eine Einladung von ihrer Krankenkasse; der Versand hat wie geplant zum 1. Januar 2020 begonnen.
Einen Überblick über die abrechnungsfähigen Leistungen im Rahmen des Programms zur Früherkennung des Zervixkarzinoms gibt Ihnen die folgende Tabelle:
Primärscreening zur Früherkennung des Zervixkarzinoms nach der oKFE-RL
GOP | Beschreibung | Besonderheit |
---|---|---|
01761 | Krebsfrüherkennung bei der Frau gem. Teil III. C. § 6 oKFE-RL | |
01762 | Zytologische Untersuchung gemäß Teil III. C. § 6 der oKFE-RL |
|
01763 | HPV-Test gemäß Teil III. C. § 6 der oKFE-RL |
|
Abklärungsdiagnostik
GOP | Beschreibung | Besonderheit |
---|---|---|
01764 | Abklärungsdiagnostik gemäß Teil III. C. § 7 oKFE-RL | |
01765 | Abklärungskolposkopie gemäß Teil III. C. §§ 7 und 8 oKFE-RL |
|
01766 | Zytologische Untersuchung gemäß Teil III. C. § 7 mittels Zytologie der oKFE-RL |
|
01767 | HPV-Test gemäß Teil III. C. § 7 der oKFE-RL |
|
01768 | Histologie bei Abklärungskolposkopie gemäß Teil III. C. § 7 der oKFE-RL |
Dokumentation
Die elektronische Dokumentation im Rahmen der oKFE-RL erbrachten Leistungen erfolgt über die oKFE Dokumentationsmodule in der Praxisverwaltungssoftware (PVS). Die Aufstellung der zur Programmbeurteilung zu dokumentierenden Daten finden Sie in der Anlage VII der oKFE-RL.
Die folgende Übersicht gibt einen Überblick, welche Leistungen nach der oKFE-RL in welchem Dokumentationsmodul zu dokumentieren sind und wer die Dokumentation durchführen muss.
Erfassungsbogen | Wer muss dokumentieren? | GOP |
---|---|---|
Primärscreening / Abklärungsuntersuchung (ZKP) |
|
01761 01764 |
Zytologietest (ZKZ) |
|
01762 01766 |
HPV-Test (ZKH) |
|
01763 01767 |
Abklärungskolposkopie (ZKA) | Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Genehmigungen zur Abklärungskolposkopie | 01765 |
Die GOP 01768 EBM (Histologie bei Abklärungskolposkopie) ist nicht gesondert in einem oKFE-Dokumentationsmodul zu dokumentieren. Die Ergebnisse der histologischen Untersuchung werden von dem Arzt, der die Abklärungskolposkopie durchgeführt im oKFE-Dokumentationsmodul „Abklärungskolposkopie (ZKA)“ dokumentiert.
Hinweise:
Die Beauftragung der zytologischen Untersuchung erfolgt über das Muster 39. Erläuterungen zum Muster 39 finden Sie hier:
- Die Überweisung einer Patientin zur Abklärungskolposkopie erfolgt mittels Muster 6 mit der Kennzeichnung „präventiv“. Dem Kolposkopiker sind mit der Überweisung die Ergebnisse der Zytologie und des HPV-Tests für die Programmdokumentation zu übermitteln.
- GOP 01760: Krebsfrüherkennung bei der Frau gem. Abschnitt B. II. §§ 6 und 8 KFE-RL. Die Leistung setzt keine elektronische Dokumentation nach der oKFE-RL voraus.
Einen guten Überblick über die Neuerungen beim Programm zur Früherkennung des Zervixkarzinoms geben Ihnen die nachstehende Praxisinformation sowie die Themenseite der Themenseite der KBV. Dort finden Sie auch Informationen zu den Kategorien „Anspruchsberechtigte Patienten“, „Einladung und Versicherteninformation“, „Inhalte des Früherkennungsprogramms“, „Algorithmen zur Abklärung“, „Veranlassung diagnostischer Untersuchungen“, „Abrechnung und Vergütung“ sowie „Programmdokumentation“.
Die Versicherteninformationen für die Früherkennung des Zervixkarzinoms werden vom G-BA auf folgender Seite zur Verfügung gestellt:
Ansprechpartner
Technische Fragen
Fachliche Fragen
Programm zur
Früherkennung von Darmkrebs
Thomas Balhar
Service-Center
Programm zur
Früherkennung des Zervixkarzinoms
Christian Dreier
Service-Center