Verordnung
Trendmeldung
Mit der Arzneimittelvereinbarung 2016 wurde die Bedeutung der Leitsubstanzen als Instrument des Regressschutzes deutlich gestärkt. Um Ihnen adäquat und zeitnah Informationen zu bieten, wurde die Trendmeldung deutlich angepasst.
Beispiel einer Trendmeldung (904 KB)
Ausführliche Infos zur Arzneimittelvereinbarung, die die Grundlage für die neue Trendmeldung darstellt, finden Sie unter Verordnung / Arzneimittelvereinbarung
Arzneimittel-Trendmeldung online abrufbar
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Bei Fragen zur Anmeldung am Mitgliederportal wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des KVWL-IT-Service-Desk - Tel: 0231 94 32 99 00 oder per E-Mail
Ab dem Frühjahr 2019 ist die Trendmeldung ausschließlich online verfügbar.
Weitere Informationen
Informationen zur Trendmeldung bis einschl. 2015
Ansprechpartner
Arzneimittel / Sprechstundenbedarf
0231 94 32 39 41
Heilmittel / Hilfsmittel
0231 94 32 39 47