Verordnung
Heilmittelverordnung
Änderungen zum 01. Januar 2018
Ambulante Ernährungstherapie - Neues Heilmittel ab dem 01.01.2018
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit der Ernährungstherapie ein neues Heilmittel eingeführt. Mit der Ergänzung der Heilmittel-Richtlinie um die ambulante Ernährungstherapie soll die Versorgung der Patienten mit
- seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen (z.B. Phenylketonurie-PKU, Harnstoffzyklusdefekte oder Formen der Glykogenose) und
- Mukoviszidose (zystische Fibrose)
verbessert und eine wohnortnahe Versorgung sichergestellt werden. Verordnungsfähig ist die Ernährungstherapie bei diesen Indikationen, soweit die Ernährungstherapie als alternativlose medizinische Maßnahme gilt, da ansonsten Tod oder schwere Behinderung drohen.
Durchgeführt wird die Ernährungstherapie von Diätassistenten oder Ökotrophologen mit speziellen Kenntnissen, die von den Krankenkassen zugelassen worden sind
Verordnung erfolgt auf Muster 18 durch spezialisierte Vertragsärzte
Die Verordnung erfolgt grundsätzlich durch einen Vertragsarzt, der auf die Behandlung von seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose spezialisiert ist. Das ist in der Regel derjenige Arzt, der die krankheitsspezifische Behandlung schwerpunktmäßig durchführt. Ausnahmsweise kann die Verordnung von nicht spezialisierten Vertragsärzten in Abstimmung mit dem Spezialisten ausgestellt werden, z.B. wenn ein Patient allein wegen einer Folgeverordnung ein Zentrum aufsuchen müsste. Die vorhergehende Verordnung darf jedoch nicht länger als zwölf Monate zurückliegen.
Die Ernährungstherapie wird in der Regel als Einzeltherapie verordnet. Eine Gruppentherapie ist möglich. Verordnet werden Behandlungseinheiten à 30 Minuten. Frequenz und Dauer der Ernährungstherapie erfolgen symptomorientiert und müssen individuell an den sich eventuell rasch ändernden Krankheitszustand und die Stoffwechselsituation der Patienten angepasst werden. Sofern therapeutisch notwendig, können auch mehrere Einheiten pro Tag erbracht werden. Ähnlich wie bei der Verordnung der podologischen Therapie enthält der Heilmittelkatalog keine Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls. Verordnet wird die Ernährungstherapie auf Muster 18 (bisher nur für Ergotherapie). Das neue Muster 18 gilt ebenfalls ab dem 01.01.2018. Es handelt sich um keine Stichtagsregelung, d. h. alte Formulare dürfen aufgebraucht werden.
Ernährungstherapie ist langfristiger Heilmittelbedarf
Außerdem hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Indikationen für die Ernährungstherapie zur Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf ergänzt. Damit gelten diese Diagnosen ab dem 01.01.2018 als langfristiger Heilmittelbedarf. Verordnungen von Heilmitteln für Versicherte mit langfristigem Heilmittelbedarf unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Bitte beachten Sie
Für Versicherte mit langfristigem Heilmittelbedarf können die notwendigen Heilmittel direkt als Verordnung außerhalb des Regelfalls verordnet werden (= max. 12-Wochen-Bedarf), ohne dass zuvor der Regelfall durchlaufen werden muss. Ein Genehmigungsverfahren findet nicht statt.
Diagnoselisten
Ab dem 01.01.2018 gelten die überarbeiteten und ergänzten Diagnoselisten der besonderen Verordnungsbedarfe (ehemals Praxisbesonderheiten) und des langfristigen Heilmittelbedarfs.
Sie finden hier beide Diagnoselisten in einem Dokument. Die Diagnosen des besonderen Verordnungsbedarfs sind grün hinterlegt, die Langfristdiagnosen grau:
Änderungen:
Unter den ICD 10 Codes für systemische Sklerosen/ Sklerodermie (M34.0/M34.1) wird die Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel SB1 „Wirbelsäulenerkrankungen“ gestrichen und durch SB7 „Erkrankungen mit Gefäß-, Muskel- und Bindegewebsbeteiligung, insbesondere systemische Erkrankungen“ ersetzt
Unter der Erkrankung Torticollis spasticus (G24.3) wird die Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel WS2 „Wirbelsäulenerkrankung“ gestrichen und durch die ZN1 und ZN2 „ZNS-Erkrankungen einschließlich des Rückenmarks“ ersetzt
Langfristiger Heilmittelbedarf
Regelung bei gelisteten Diagnosen
Die Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich, sofern die Erkrankung auf der Diagnoseliste steht. Die Verordnungen können direkt außerhalb des Regelfalls ausgestellt werden (Verordnungsmenge so bemessen, dass alle zwölf Wochen eine ärztliche Untersuchung gewährleistet ist). Die Verordnungen unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Regelung bei nicht gelisteten Diagnosen
Bei vergleichbar schweren Erkrankungen, die nicht über die Diagnoseliste definiert sind, erfolgt die Einreichung eines formlosen Antrags plus Kopie der Heilmittelverordnung durch den Patienten bei seiner Krankenkasse. Der Antrag ist mit der Erstverordnung möglich und sollte die Schwere und Langfristigkeit der Erkrankung (mind. 1 Jahr therapiebedürftig) beinhalten. Nach Ablauf einer vierwöchigen Entscheidungsfrist der Krankenasse ohne Rückmeldung gilt die Genehmigung als erteilt. Benötigt die Krankenkasse zusätzlichen Sachverstand, muss sie den MDK einbeziehen. Genehmigter langfristiger Heilmittelbedarf unterliegt nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Patienteninformation
Besonderer Verordnungsbedarf
Bei dem „besonderen Verordnungsbedarf“, ehemals bekannt als „Praxisbesonderheit“, wurde bereits 2017 die Diagnoseliste erweitert und zum anderen ein zweites ICD-10-Feld auf den Verordnungsformularen Muster 13, 14 und 18 geschaffen. Die Angabe des zweiten ICD-10-Codes ist nur für die postoperative Versorgung, einer Myelopathie oder Radikulopathie bei Bandscheiben-schäden erforderlich, um den besonderen Verordnungsbedarf geltend zu machen. Ein zweiter ICD-10-Code ist nicht regelhalft anzugeben. Bitte beachten Sie auch, dass bei Verordnungen nach Operationen oder bei Hirninfarkten der besondere Verordnungsbedarf nur für einen bestimmten Zeitraum (z. B. ein Jahr nach Akutereignis) anerkannt wird. Maßgeblich ist das Verordnungsdatum der ersten Heilmittelverordnung.
Bei weiteren Diagnosen, wie Demenz, Kyphosen und Skoliosen muss ein bestimmtes Alter des Versicherten bzw. bestimmter Krümmungsgrad als Zusatzbedingung erfüllt sein. Bei Verordnungen mit besonderen Verordnungsbedarf muss der Regelfall durchlaufen werden. Die Verordnungskosten werden in der Wirtschaftlichkeitsprüfung vollständig berücksichtigt.
Änderungen zum 01. Juni 2017
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Ergänzung der Anlage II der Heilmittel-Richtlinie um Diagnosen zur Erkrankung des Lymphsystems nicht beanstandet. Der Beschluss ist am 30. Mai 2017 in Kraft getreten. Lymphödeme werden jetzt bereits ab dem Stadium II als schwere und dauerhafte Schädigungen und damit als langfristiger Heilmittelbedarf anerkannt. Heilmittelverordnungen mit den entsprechenden ICD-10-Codes unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. In den Praxisverwaltungssystemen wird diese Änderung ab dem 1. Juli 2017 berücksichtigt
Infos zur Verordnung
Ratschläge für die Verordnung von Heilmitteln mit dem Muster 13
Heilmittel sind ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Therapie. Bei der Verordnung von Heilmitteln ist es unerlässlich das erforderliche Muster richtig auszufüllen um Rückfragen von Therapeuten und Krankenkassen zu vermeiden. Die KVWL hat beispielhaft für das Muster 13 einige praxisrelevante Ratschläge für die Verordnung von Heilmitteln kurz zusammengefasst.
Heilmittel-Einzelpreise in EURO nach Kassenart
Stand: Dezember 2017
Quelle: Vergütungslisten / Vergütungsvereinbarungen der Kassenverbände.
Die Preisangaben sind ohne Gewähr.
Kurz und knapp
Neurofeedback-Technik ist nicht als eigenständiges Heilmittel verordnungsfähig, kann aber im Rahmen der ergotherapeutischen Heilmittel als Technik eingesetzt werden.
Immer wieder werden wir gefragt, ob Neurofeedback im Rahmen der Ergotherapie vom Vertragsarzt verordnet werden kann.
Die Neurofeedback - Technik ist nicht als eigenständiges Heilmittel in den Heilmittel - Richtlinien aufgeführt und kann somit nicht gesondert verordnet werden.
In der Verordnung sind ausschließlich die in den Heilmittel - Richtlinien aufgeführten ergotherapeutischen Heilmittel anzugeben. Nach Ansicht des GKV - Spitzenverbandes der Krankenkassen kann die Neurofeedback - Technik bei Vorliegen einer entsprechenden medizinischen Indikation im Rahmen der zur Verfügung stehenden ergotherapeutischen Heilmittel (sensomotorisch - perzeptive Behandlung, Hirnleistungstraining / neuropsychologisch - orientierende Behandlung bzw. psychisch - funktionelle Behandlung) vom Ergotherapeuten eingesetzt werden.
Voraussetzung für den Einsatz dieser Technik ist, dass hiermit das Behandlungsziel in realistischer Weise erreicht werden kann.
Seit 2008 sind in Westfalen-Lippe Richtgrößen im Heilmittelbereich vereinbart worden, um einen sachgerechten und für den Arzt planbaren Einsatz der vorhandenen Ressourcen zu ermöglichen. Dies gibt den Ärzten Verordnungssicherheit.
Nachfolgenden Richtgrößen (in Euro pro Quartal) sind für die verschiedenen Fachgruppen von der KVWL und den Verbänden der Krankenkassen festgelegt worden:
* Altersangabe in Jahren
Gruppe | bis 15 * | 16-49 * | 50-64 * | ab 65 * |
---|---|---|---|---|
Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte, haus. Internisten | 8,39 € | 4,09 € | 7,77 € | 14,50 € |
Chirurgen | 3,43 € | 8,16 € | 12,97 € | 13,55 € |
HNO-Ärzte | 27,53 € | 2,69 € | 4,00 € | 4,09 € |
Kinder- und Jugendpsychiater | 42,31 € | 3,93 € | ||
Kinder- und Jugendärzte | 18,38 € | 14,08 € | ||
Nervenärzte, FA für Neurologie u. Psychiatrie | 6,31 € | 10,29 € | 15,25 € | 23,12 € |
Neurologen | 2,92 € | 15,62 € | 22,83 € | 23,28 € |
Orthopäden | 14,75 € | 18,98 € | 21,54 € | 22,69 € |
Psychiater, FA für Psychiatrie u. Psychotherapie | 10,19 € | 7,85 € | 8,20 € | 15,10 € |
Reha-Ärzte | 39,98 € | 56,96 € | 71,19 € | 86,69 € |
* Altersangabe in Jahren
Gruppe | bis 15 * | 16-49 * | 50-64 * | ab 65 * |
---|---|---|---|---|
Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte, haus. Internisten | 8,11 € | 3,95 € | 7,51 € | 14,01 € |
Chirurgen | 3,31 € | 7,88 € | 12,53 € | 13,09 € |
HNO-Ärzte | 26,60 € | 2,60 € | 3,86 € | 3,95 € |
Kinder- und Jugendpsychiater | 40,88 € | 3,80 € | ||
Kinder- und Jugendärzte | 17,76 € | 13,60 € | ||
Nervenärzte, FA für Neurologie u. Psychiatrie | 6,10 € | 9,94 € | 14,73 € | 22,34 € |
Neurologen | 2,82 € | 15,09 € | 22,06 € | 22,49 € |
Orthopäden | 14,25 € | 18,34 € | 20,81 € | 21,92 € |
Psychiater, FA für Psychiatrie u. Psychotherapie | 9,85 € | 7,58 € | 7,92 € | 14,59 € |
Reha-Ärzte | 38,63 € | 55,03 € | 68,78 € | 83,76 € |
Der Gesetzgeber sieht als Regelprüfung für 2016 noch eine Richtgrößenprüfung vor. Daher haben die Vertragspartner auch für die Heilmittel Richtgrößen für 2016 vereinbart. Erstmals enthalten diese aufgrund einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes eine Altersgliederung.
* Altersangabe in Jahren
Gruppe | bis 15 * | 16-49 * | 50-64 * | ab 65 * |
---|---|---|---|---|
Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte, haus. Internisten | 7,97 € | 3,87 € | 7,38 € | 13,75 € |
Chirurgen | 3,25 € | 7,73 € | 12,30 € | 12,85 € |
HNO-Ärzte | 26,11 € | 2,55 € | 3,79 € | 3,88 € |
Kinder- und Jugendpsychiater | 40,13 € | 3,73 € | ||
Kinder- und Jugendärzte | 17,43 € | 13,36 € | ||
Nervenärzte, FA für Neurologie u. Psychiatrie | 5,99 € | 9,75 € | 14,47 € | 21,93 € |
Neurologen | 2,77 € | 14,82 € | 21,66 € | 22,08 € |
Orthopäden | 13,99 € | 18,01 € | 20,43 € | 21,52 € |
Psychiater, FA für Psychiatrie u. Psychotherapie | 9,67 € | 7,44 € | 7,77 € | 14,33 € |
Reha-Ärzte | 37,92 € | 54,02 € | 67,53 € | 82,23 € |
Als orientierende Information für Sie und, falls die Praxis-EDV diese spezifischen Richtgrößen nicht abbilden kann, veröffentlichen wir hier zusätzlich entsprechend alter Systematik die Richtgrößen je Fachgruppe nach Versichertenstatus.
Richtgrößen für 2016 nach alter Systematik (PDF -82 KB)
Gruppe | M/F | R |
---|---|---|
Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte, haus. Internisten | 5,32 | 13,95 |
Chirurgen | 8,09 | 15,34 |
HNO-Ärzte | 8,20 | 3,83 |
Kinder- und Jugendpsychiater | 32,37 | 32,37 |
Kinder- und Jugendärzte | 17,31 | 17,31 |
Nervenärzte, FA für Neurologie u. Psychiatrie | 8,31 | 28,43 |
Neurologen | 10,60 | 31,90 |
Orthopäden | 19,33 | 19,60 |
Psychiater, FA für Psychiatrie u. Psychotherapie | 6,07 | 20,77 |
Reha-Ärzte | 57,51 | 86,63 |
Die Heilmittel-Richtgrößen gelten für Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie
Gruppe | M/F | R |
---|---|---|
Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte, haus. Internisten | 5,32 | 13,95 |
Chirurgen | 8,09 | 15,34 |
HNO-Ärzte | 8,20 | 3,83 |
Kinder- und Jugendpsychiater | 32,37 | 32,37 |
Kinder- und Jugendärzte | 17,31 | 17,31 |
Nervenärzte, FA für Neurologie u. Psychiatrie | 8,31 | 28,43 |
Neurologen | 10,60 | 31,90 |
Orthopäden | 19,33 | 19,60 |
Psychiater, FA für Psychiatrie u. Psychotherapie | 6,07 | 20,77 |
Reha-Ärzte | 57,51 | 86,63 |
Die Heilmittel-Richtgrößen gelten für Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie
Gruppe | M/F | R |
---|---|---|
Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte, haus. Internisten | 5,32 | 13,95 |
Chirurgen | 8,09 | 15,34 |
HNO-Ärzte | 8,20 | 3,83 |
Kinder- und Jugendpsychiater | 32,37 | 32,37 |
Kinder- und Jugendärzte | 17,31 | 17,31 |
Nervenärzte, FA für Neurologie u. Psychiatrie | 8,31 | 28,43 |
Neurologen | 10,60 | 31,90 |
Orthopäden | 19,33 | 19,60 |
Psychiater, FA für Psychiatrie u. Psychotherapie | 6,07 | 20,77 |
Reha-Ärzte | 57,51 | 86,63 |
Die Heilmittel-Richtgröße gilt für Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie. Für den Fall von Auffälligkeiten in den Bereichen Logopädie und Ergotherapie sollen einschließlich für 2012 jedoch nur Beratungen und keine Regresse von der Prüfungsstelle ausgesprochen werden. Aus den gemachten Prüferfahrungen sollen später auch für die Bereiche Logopädie und Ergotherapie Praxisbesonderheiten vereinbart werden.
Gruppe | M/F | R |
---|---|---|
Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte, haus. Internisten | 5,32 | 13,95 |
Chirurgen | 8,09 | 15,34 |
HNO-Ärzte | 8,20 | 3,83 |
Kinder- und Jugendpsychiater | 32,37 | 32,37 |
Kinder- und Jugendärzte | 17,31 | 17,31 |
Nervenärzte, FA für Neurologie u. Psychiatrie | 8,31 | 28,43 |
Neurologen | 10,60 | 31,90 |
Orthopäden | 19,33 | 19,60 |
Psychiater, FA für Psychiatrie u. Psychotherapie | 6,07 | 20,77 |
Reha-Ärzte | 57,51 | 86,63 |
Die Heilmittel-Richtgröße gilt für Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie. Für den Fall von Auffälligkeiten in den Bereichen Logopädie und Ergotherapie sollen einschließlich für 2011 jedoch nur Beratungen und keine Regresse von der Prüfungsstelle ausgesprochen werden. Aus den gemachten Prüferfahrungen sollen später auch für die Bereiche Logopädie und Ergotherapie Praxisbesonderheiten vereinbart werden.
Gruppe | M/F | R |
---|---|---|
Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte, haus. Internisten | 5,00 | 13,10 |
Chirurgen | 7,60 | 14,40 |
HNO-Ärzte | 7,70 | 3,60 |
Kinder- und Jugendpsychiater | 30,40 | 30,40 |
Kinder- und Jugendärzte | 16,25 | 16,25 |
Nervenärzte, FA für Neurologie u. Psychiatrie | 7,80 | 26,70 |
Neurologen | 9,95 | 29,95 |
Orthopäden | 18,15 | 18,40 |
Psychiater, FA für Psychiatrie u. Psychotherapie | 5,70 | 19,50 |
Reha-Ärzte | 54,00 | 81,35 |
Die Heilmittel-Richtgröße gilt für Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie. Für den Fall von Auffälligkeiten in den Bereichen Logopädie und Ergotherapie sollen einschließlich für 2010 jedoch nur Beratungen und keine Regresse von der Prüfungsstelle ausgesprochen werden. Aus den gemachten Prüferfahrungen sollen später auch für die Bereiche Logopädie und Ergotherapie Praxisbesonderheiten vereinbart werden.
Gruppe | M/F | R |
---|---|---|
Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte, haus. Internisten | 4,94 | 12,96 |
Chirurgen | 6,86 | 13,08 |
HNO-Ärzte | 7,71 | 3,58 |
Kinder- und Jugendpsychiater | 30,08 | 18,80 |
Kinder- und Jugendärzte | 15,85 | 22,17 |
Nervenärzte, FA für Neurologie u. Psychiatrie | 7,62 | 25,43 |
Neurologen | 9,71 | 28,53 |
Orthopäden | 17,69 | 17,95 |
Psychiater, FA für Psychiatrie u. Psychotherapie | 5,55 | 19,04 |
Reha-Ärzte | 52,65 | 79,44 |
Die Heilmittel-Richtgröße gilt für Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie. Für den Fall von Auffälligkeiten in den Bereichen Logopädie und Ergotherapie sollen einschließlich für 2009 jedoch nur Beratungen und keine Regresse von der Prüfungsstelle ausgesprochen werden. Aus den gemachten Prüferfahrungen sollen später auch für die Bereiche Logopädie und Ergotherapie Praxisbesonderheiten vereinbart werden.
Gruppe | M/F | R |
---|---|---|
Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte, haus. Internisten | 4,83 | 12,66 |
Chirurgen | 6,70 | 12,78 |
HNO-Ärzte | 7,53 | 3,50 |
Kinder- und Jugendpsychiater | 29,39 | 18,37 |
Kinder- und Jugendärzte | 15,48 | 21,66 |
Nervenärzte, FA für Neurologie u. Psychiatrie | 7,44 | 24,84 |
Neurologen | 9,49 | 27,87 |
Orthopäden | 17,28 | 17,54 |
Psychiater, FA für Psychiatrie u. Psychotherapie | 5,42 | 18,60 |
Reha-Ärzte | 51,44 | 77,61 |
Für 2008 ist es gelungen, gemeinsam mit den Verbänden der Krankenkassen eine Steigerung von 8,5 Prozent zu vereinbaren. Dies ist eine deutliche positive Abweichung von der Bundesvorgabe, die eine 1,6-prozentige Steigerung vorsieht. Dies trägt der Versorgungsnotwendigkeit in Westfalen-Lippe Rechnung. Um einen sachgerechten und für den Arzt planbaren Einsatz der Ressourcen zu ermöglichen, wurden auch erstmalig Richtgrößen im Heilmittelbereich für 2008 vereinbart. Dies gibt den Ärzten Verordnungssicherheit.
Gruppe | M/F | R |
---|---|---|
Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte, haus. Internisten | 4,39 | 11,66 |
Chirurgen | 6,46 | 12,33 |
HNO-Ärzte | 7,53 | 3,50 |
Kinder- und Jugendpsychiater | 28.36 | 17,72 |
Kinder- und Jugendärzte | 15,14 | 21,19 |
Nervenärzte, FA für Neurologie u. Psychiatrie | 7,18 | 23,97 |
Neurologen | 9,16 | 26,89 |
Orthopäden | 16,67 | 16,92 |
Psychiater, FA für Psychiatrie u. Psychotherapie | 5,23 | 17,95 |
Reha-Ärzte | 51,44 | 77,61 |
Rechtsquellen
Rechtsquellen zur Heilmittelverordnung
Ansprechpartner
Arzneimittel / Sprechstundenbedarf
0231 94 32 39 41
Heilmittel / Hilfsmittel
0231 94 32 39 47