Außerklinische Intensivpflege (AKI)

Genehmigungspflichtige Leistungen

Übergangsregelung

Verordnungen von Leistungen zur außerklinischen Intensivpflege nach der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie des G-BA (HKP-RL) sollen nach BeschlusVerordnungen von Leistungen zur außerklinischen Intensivpflege nach der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie des G-BA (HKP-RL) sollen nach Beschluss des G-BA vom 20. Oktober 2022 bis einschließlich 30. Oktober 2023 weiterhin möglich sein. Sie verlieren dann erst ab dem 31. Oktober 2023 ihre Gültigkeit.s des G-BA vom 20. Oktober 2022 bis einschließlich 30. Oktober 2023 weiterhin möglich sein. Sie verlieren dann erst ab dem 31. Oktober 2023 ihre Gültigkeit.

Übergangsregelung

Verordnungen von Leistungen zur außerklinischen Intensivpflege nach der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie des G-BA (HKP-RL) sollen nach Beschluss des G-BA vom 20. Oktober 2022 bis einschließlich 30. Oktober 2023 weiterhin möglich sein. Sie verlieren dann erst ab dem 31. Oktober 2023 ihre Gültigkeit.

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