Außerklinische Intensivpflege (AKI)

Genehmigungspflichtige Leistungen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare rund um das Genehmigungsverfahren „Außerklinische Intensivpflege (AKI)":

Übergangsregelung

Verordnung außerklinischer Intensivpflege bis Ende 2024 auch ohne Potenzialerhebung möglich

Zur Vermeidung von Versorgungslücken bei der außerklinischen Intensivpflege hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass die außerklinische Intensivpflege auch dann ärztlich verordnet werden darf, wenn ausnahmsweise keine Potenzialerhebung vorliegt.

Die Übergangsregelung gilt bis zum 31. Dezember 2024.

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