EMDR: Therapie posttraumatischer Belastungsstörungen bei Erwachsen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare rund um das Genehmigungsverfahren „EMDR: Therapie posttraumatischer Belastungsstörung bei Erwachsen":

Betrifft folgende Leistungen:

Anerkanntes Behandlungsverfahren gemäß der Psychotherapie-Richtlinie EMDR als Methode zur Therapie posttraumatischer Belastungsstörungen bei Erwachsenen als Einzeltherapie

Die Genehmigung wird für die Durchführung der Methode EMDR in dem Psychotherapie-Verfahren erteilt, für das die Erfüllung der in diesem Absatz geforderten Voraussetzungen an die Qualifikation nachgewiesen wurde.

Antragsberechtigt:
Psychologische Psychotherapeuten sowie ärztliche Psychotherapeuten die an der vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung teilnehmen oder teilnehmen möchten
Fachliche Anforderungen:

Nachweise der Erfüllung der Voraussetzungen nach Abs. 1 (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) oder nach § 2 (analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) oder nach Abs. 3 (Verhaltenstherapie) der Psychotherapie-Vereinbarung

und

durch die Vorlage von Zeugnissen und Bescheinigungen, aus denen sich ergibt, dass Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Behandlung der posttraumatischen Belastungsstörung und der EMDR erworben wurden.

Ist im Rahmen der Weiterbildung diese Qualifikation nicht erworben worden, ist nachzuweisen, dass in mindestens

  • 40 Stunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Traumabehandlung und EMDR erworben wurden und
  • mindestens 40 Stunden Einzeltherapie, mit mindestens 5 abgeschlossenen EMDR-Behandlungsabschnitten, unter Supervision von mindestens 10 Stunden mit EMDR durchgeführt wurden.

Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an oder über anerkannte Weiterbildungsstätten erworben worden sein.

Antrag auf Genehmigung zum Herunterladen

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