Videosprechstunde

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare rund um das Genehmigungsverfahren „Videsprechstunde":
 

Grundlage: Vereinbarung über telemedizinische Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung im Zusammenhang mit § 87 Abs. 2a Satz 7 SGB V gemäß Anlage 31bAnlage 31c zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)
Betrifft welche Leistungen:

GOP 01442, 01444 und 01450 EBM

Antragsberechtigt: Ärzte aller Fachgruppen, ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten
Anforderungen:
  • Nutzung eines zertifizierten Videodienstes nach § 5 Abs. 2*
  • Die apparative Ausstattung umfasst einen Bildschirm, eine Kamera, ein Mikrofon und einen Lautsprecher. Deren Funktionalitäten können auch vollständig oder teilweise in einem Gerät vereint sein.
    Die elektronische Datenübertragung sowie der Bildschirm und die Kamera müssen die in Anlage 1* definierten Standards erfüllen und die Kommunikation mit dem Patienten ermöglichen.

*Vereinbarung nach § 31b Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) über die Anforderungen über die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 291g Abs. 4 SGB V

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