Abrechnung Behandlung ukrainischer Soldaten
Alle Informationen zur Rechnungsstellung auf einen Blick
Damit die medizinische Versorgung betroffener Soldaten gewährleistet ist, hat der Bund Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro bereit gestellt. Die Abwicklung der Behandlungskosten erfolgt über das Bundesverwaltungsamt (BVA), das als zuständige Stelle bestimmt wurde.
Diese Regelung betrifft ausschließlich die Krankenbehandlung von ukrainischen Soldaten, die im Rahmen des MedEvac-Programms nach Deutschland gebracht wurden. Die Versorgung anderer geflüchteter Personen aus der Ukraine erfolgt weiterhin gemäß den bisherigen Regelungen.
Für alle Behandlungen mit Rechnungsdatum seit dem 29. Januar 2025 erfolgt die Rechnungsstellung für erbrachte Leistungen unmittelbar gegenüber dem BVA.
Die Rechnungsstellung erfolgt an die folgende Adresse:
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Dienstleistungszentrum Beihilfe – Ukraine
Referat B II 1
Postfach 163
30001 Hannover
Prüfung der Abrechnungen
Das BVA untersteht der gemeinsamen Aufsicht des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sowie des Bundesministeriums für Gesundheit. Um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Zahlungen sicherzustellen, werden Rechnungsvorgänge stichprobenartig und anlassbezogen geprüft.