Abrechnung humangenetischer Leistungen

Genetik: Ärztin im Labor
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Zum 1. Oktober 2026 treten im EBM-Abschnitt 11.4 zur In-vitro-Diagnostik (IVD) grundlegende Änderungen in Kraft. Dazu gehören strukturelle Anpassungen, pauschale Bewertungsabsenkungen, neue Höchstwerte und praxisbezogene Abstaffelungen. Wir informieren Sie über die Änderungen und geben Ihnen außerdem allgemeine Informationen zur Veranlassung humangenetischer Leistungen.

Informationen für Humangenetiker und Labormediziner

Bitte passen Sie Ihre Praxisabläufe und Ihr Praxisverwaltungssystem rechtzeitig an die neuen Vorgaben an. Die gestrichenen Leistungen des Kapitels 11 EBM können ab dem Abrechnungsquartal 4/2026 nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Abrechnung der betroffenen Leistungen über die KVWL ist ausgeschlossen. Eine automatisierte Änderung Ihrer Abrechnung durch uns ist nicht möglich! Vorquartalsfälle sind von der Neuregelung im EBM nicht betroffen.

Informationen für Zuweiser

Die Neufassung der humangenetischen IVD bringt auch veränderte Anforderungen an die Überweisung und Beauftragung dieser Leistungen mit sich. Um eine weiterhin reibungslose Bearbeitung der Anfragen zu gewährleisten und Verzögerungen zu vermeiden, möchten wir Sie über die für Ihre Praxis relevanten Punkte informieren.

Wir bitten Sie, die vorgenannten Punkte im Rahmen Ihrer Zuweisung an einen Humangenetiker zu beachten und die Prozesse in Ihrer Praxis entsprechend anzupassen.