Abrechnung Sonstige Kostenträger

Der Sammelbegriff „Sonstige Kostenträger“ wird für Kostenträger verwendet, die nicht zur gesetzlichen Krankenversicherung zählen. Für jeden dieser Kostenträger besteht ein gesonderter Vertrag. Es werden keine Originalscheine bei der KVWL eingereicht, es wird empfohlen, diese für 8 Quartale in der Praxis aufzubewahren.

Verträge mit Bundesbahn- und Postbeamtenversicherung, Bundesgrenzschutz, Bundeswehr sowie Verträge zu Leistungen im PKV-Basistarif finden Sie bei der KBV

Zu den Sonstigen Kostenträgern zählen insbesondere die Dienststellen der freien Heilfürsorge (Bundeswehr, Polizeibeamte sowie Beamte der Bundespolizei). Ebenso gehören zu diesem Kreis u. a. die Kostenträger Postbeamtenkrankenkasse A, die Sozialämter, die Krankenversorgung der Bahnbeamten, Versicherte nach dem Auslandsabkommen, die Grenzgänger sowie die Träger der Unfallversicherung.

Folgende Besonderheiten sind zu beachten: