Änderungen 2026
Für die Details zu den jeweiligen Beschlüssen verweisen wir auf die Internetseite des Bewertungsausschusses.
Änderungen zum 1. April 2026
Die Lungenkrebs-Früherkennung kommt ab dem 1. April 2026 in die ambulante Versorgung. Aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren können im Rahmen des Screenings alle 12 Monate mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) untersucht werden. Ziel ist es, bei diesem besonders gefährdeten Personenkreis Lungenkrebs möglichst früh zu erkennen.
Im Juni 2025 hatte der G-BA beschlossen, dass das Lungenkrebs-Screening für Menschen mit starkem Zigarettenkonsum eine neue Früherkennungsmaßnahme der gesetzlichen Krankenkassen werden soll. Nun wurden zur Abbildung des Screenings acht neue GOP in den EBM aufgenommen: Für die Beratung und Berichterstellung, für die Untersuchung, für die Zweitbefundung bei auffälligem Befund und für die Beratung im Falle eines abklärungsbedürftigen Befundes.
Für welche Patienten kommt die neue Früherkennung in Frage?
- Aktive oder ehemalige Raucherinnen und Raucher zwischen 50 und 75 Jahren, die mindestens 25 Jahre geraucht haben und mindestens 15 Packungsjahre* erreichen
- das Rauchen muss noch bestehen oder vor weniger als 10 Jahren beendet worden sein
*Packungsjahre beschreiben die Rauchbelastung eines Menschen. Der Arzt kann die Packungsjahre meist direkt aus der Raucheranamnese ableiten. Berechnet werden sie aus der durchschnittlich pro Tag gerauchten Packungsmenge multipliziert mit den Raucherjahren. Dabei rechnet man mit 20 Zigaretten pro Packung. Beispiel: Wer 10 Zigaretten täglich über 30 Jahre geraucht hat, kommt auf 0,5 Packungen × 30 Jahre = 15 Packungsjahre.
Wer kann die neuen Leistungen abrechnen?
Leistungen der Fachärzte für Allgemeinmedizin und des Gebiets Innere Medizin
Das Programm sieht vor, dass Allgemeinmediziner oder Internisten die Indikation zur Durchführung einer NDCT zur Lungenkrebs-Früherkennung stellen und die Patienten über die Untersuchung informieren (GOP 01876 EBM). Sie dokumentieren die medizinische Eignung in einem Bericht und überweisen den Patienten an einen Facharzt für Radiologie (GOP 01875).
Zur Abrechnung dieser Leistungen ist ein Antrag beim Geschäftsbereich Versorgungsqualität zu stellen und ein entsprechender Nachweis zur Teilnahme an einer von der Landesärztekammer anerkannten Fortbildung zur Lungenkrebs-Früherkennung gemäß § 43 Abs. 2 KFE-RL einzureichen.
Das Antragsformular sowie weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite der KVWL.
Informationen zu Kursangeboten finden Sie auf der Internetseite der Akademie für medizinische Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe im Bereich „Fortbildungskatalog“.
GOP | Leistungsinhalt | Bewertung in Punkten |
01875 | Erstellung eines Berichts gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie | 39 |
01876 | Erstberatung zur Früherkennung von Lungenkrebs gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie | 87 |
Leistungen der Fachärzte für Radiologie (Erst- und Zweitbefunder)
Radiologen führen die NDCT-Untersuchung durch und übernehmen die Befundung und Information des Patienten über das Untersuchungsergebnis sowie die Dokumentation (GOP 01871). Für den Fall, dass aufgrund eines kontrollbedürftigen Befundes schon vor Ablauf der zwölf Monate eine erneute NDCT nötig sein sollte, gibt es die GOP 01872.
Bei einem kontroll- oder abklärungsbedürftigen Befund veranlasst der Facharzt für Radiologie („Erstbefunder“) eine Zweitbefundung durch einen weiteren Facharzt für Radiologie („Zweitbefunder“). Nach den Vorgaben des G-BA muss der Zweitbefunder an einer Einrichtung tätig sein, die auf die Untersuchung und Behandlung von Lungenkrebs spezialisiert ist und in der im Bedarfsfall auch die weitere Abklärung erfolgen kann.
Abrechnungsfähige Leistungen für den Erstbefunder:
GOP | Leistungsinhalt | Bewertung in Punkten |
01871 | Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie | 746 |
01872 | Niedrigdosis-Computertomographie zur Befundkontrolle im Rahmen der Früherkennung von Lungenkrebs gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie bei innerhalb von 12 Monaten vorausgegangenem kontrollbedürftigen Befund | 586 |
01878 | Veranlassung der konsiliarischen Zweitbefundung der Niedrigdosis - Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie | 94 |
01880 | Beratung des Versicherten bei abklärungsbedürftigem Befund im Rahmen der Früherkennung von Lungenkrebs gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie | 82 |
01881 | Teilnahme an einer Konsensuskonferenz im Rahmen der Früherkennung von Lungenkrebs gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie | 109 |
Abrechnungsfähige Leistungen für den Zweitbefunder:
GOP | Leistungsinhalt | Bewertung in Punkten |
01879 | Konsiliarische Zweitbefundung der Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie | 389 |
01881 | Teilnahme an einer Konsensuskonferenz im Rahmen der Früherkennung von Lungenkrebs gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie | 109 |
Zur Abrechnung dieser Leistungen ist der Antrag zur Genehmigung von computertomographischen Leistungen beim Geschäftsbereich Versorgungsqualität zu stellen.
Hierbei sind folgende Anforderungen zu erfüllen und nachzuweisen:
Erstbefunder: |
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Zweitbefunder: |
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Das Antragsformular sowie weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite der KVWL.
Informationen zu Kursangeboten finden Sie auf der Internetseite der Akademie für medizinische Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe im Bereich „Fortbildungskatalog“.
Die KBV stellt Ihnen ebenfalls auf einer Themenseite alles Wissenswerte zum Thema Lungenkrebs-Screening zusammen.
Die digitale Gesundheitsanwendung „Kranus Mictera“ wird zur Behandlung von Harninkontinenz bei Frauen (Belastungs-, Drang- und Mischinkontinenz) eingesetzt. Ein zwölfwöchiges personalisiertes Training aus Beckenbodenübungen, Blasentraining, Wissensvermittlung sowie Verhaltensänderungen sollen laut Hersteller die Lebensqualität verbessern.
„Kranus Mictera“ wurde im Oktober 2025 dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Für Verlaufskontrolle und Auswertung wird zum 1. April 2026 die GOP 01482 in den EBM aufgenommen. Sie ist einmal im Krankheitsfall und ausschließlich bei weiblichen Versicherten ab Vollendung des 18. Lebensjahres berechnungsfähig.
GOP | Leistungsbeschreibung | Bewertung in Punkten |
01482 | Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) Kranus Mictera gemäß dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen gemäß § 139e SGB V, einmal im Krankheitsfall | 64 |
Der BA hat in seiner 829. Sitzung die Aufnahme der Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie in den EBM sowie für die Berufsgruppe der Fachpsychotherapeuten weitere Anpassungen im EBM zum 1. April 2026 beschlossen.
Die vorgenommenen Anpassungen im EBM leiten sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus den zugrundeliegenden G-BA-Richtlinien ab und nicht aus den Weiterbildungsordnungen für Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie der Landespsychotherapeutenkammern. Der G-BA hatte unter anderem die Richtlinie über die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung, die Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-RL) und der Richtlinie über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen, geändert. Darüber hinaus wird die Fachgruppe der Fachpsychotherapeuten für Neurologische Psychotherapie in den Abschnitt 23 des EBM aufgenommen. Dort wird festgelegt, welche Leistungen u. a. diese Fachgruppe abrechnen kann.
Der BA hat in seiner 832. Sitzung die Vergütung ärztlicher Leistungen für die Arzneimittel Lecanemab (Leqembi®) und Inavolisib (Itovebi®) geregelt. Folgende Änderungen im EBM treten zum 1. April 2026 in Kraft:
Lecanemab (Beschluss-Teil A bis D)
Hintergrund: Lecanemab ist ein monoklonaler Antikörper zur Behandlung von Erwachsenen mit klinisch diagnostizierter leichter kognitiver Störung und leichter Demenz aufgrund der Alzheimer-Krankheit, bei denen eine Amyloid-Beta-Pathologie nachgewiesen wurde und die Apolipoprotein E ε4 (ApoE ε4)-Nichtträger oder heterozygote ApoE ε4-Träger sind. Lecanemab wird 14-tägig als intravenöse Infusion über 60 Minuten angewendet, bei Erstgabe ist eine 2,5-stündige Nachbetreuung erforderlich. Die Fachinformation sieht vor der Gabe die Feststellung der Amyloid-Beta-Pathologie durch Liquordiagnostik und die Testung auf ApoE ε4-Homozygotie vor. Zur Therapiekontrolle sind regelmäßige MRT-Untersuchungen des Gehirns erforderlich.
Neue GOP 11602 für Genotypisierung von ApoE
Für die Bestimmung des ApoE-Genotyps vor der Gabe von Lecanemab bei gesicherter früher Alzheimer-Krankheit mit nachgewiesener Amyloid-Beta-Pathologie wird eine neue GOP in den EBM aufgenommen. Die Finanzierung erfolgt zunächst außerhalb MGV.
GOP | Leistungsbeschreibung | Bewertung in Punkten |
11602 | Bestimmung des ApoE-Genotyps vor der Gabe von Lecanemab bei gesicherter früher Alzheimer-Krankheit mit nachgewiesener Amyloid-Beta-Pathologie gemäß der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Fachinformation) Obligater Leistungsinhalt - Bestimmung des ApoE ε4-Trägerstatus, | 422 |
Kennzeichnung bestehender GOP für extrabudgetäre Vergütung
Für die Indikationsstellung und Therapie mit Lecanemab waren – mit Ausnahme der neuen GOP 11602 – bislang schon alle gemäß Fachinformation zwingend erforderlichen Leistungen im EBM enthalten. Für die nachfolgenden Leistungen werden nun jeweils zwei weitere Anmerkungen aufgenommen:
› GOP 01510 bis 01512 (Zusatzpauschale für Beobachtung und Betreuung),
› GOP 02101 (Infusion, Dauer mindestens 60 Minuten),
› GOP 02342 (Lumbalpunktion) und
› GOP 34410 (MRT-Untersuchung des Neurocraniums).
Die Anmerkungen setzen die Vorgaben der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA um, denen zufolge die Einleitung und Überwachung der Therapie mit Lecanemab ausschließlich durch Fachärzte für Neurologie oder Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie erfolgen dürfen. Des Weiteren ist eine Kennzeichnung dieser GOP vorgesehen (jeweils Buchstabe A), da sie zunächst außerhalb der MGV vergütet werden sollen.
Die GOP 32406 bis 32409 EBM für die Bestimmung von Amyloiden und Tau-Proteinen werden aus der „Ähnlichen Untersuchung“ nach der GOP 32405 EBM in spezifische GOP überführt. Im Zusammenhang mit der Indikationsstellung von Lecanemab sind die neuen GOP 32407 bis 32409 berechnungsfähig und durch die Angabe einer bundeseinheitlichen Zusatzkennzeichnung (Buchstabe A) zu kennzeichnen. Die Finanzierung erfolgt zunächst außerhalb der MGV.
GOP | Leistungsbeschreibung | Bewertung in Euro |
32406 | β-Amyloid 1-40 im Liquor | 18,86 |
32407 | β-Amyloid 1-42 im Liquor | 18,86 |
32408 | Gesamt-Tau im Liquor | 18,86 |
32409 | Phospho-Tau im Liquor | 18,86 |
Inavolisib (Beschluss-Teil E
Hintergrund: Bei Inavolisib (Itovebi®) handelt es sich um ein Medikament zur Behandlung eines lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Mammakarzinoms mit nachgewiesener/n aktivierender/n PIK3CA-Mutation(en) bei Erwachsenen.
Neue GOP für Analyse weiterer aktivierender PIK3CA-Mutationen
Vor der Anwendung von Inavolisib sind neben den Exonen 7, 9 und 20 (GOP 19467 EBM) zusätzlich auch die Exone 1, 2 und 4 des PIK3CA-Gens im Hinblick auf aktivierende PIK3CA-Mutationen zu analysieren. Hierfür wird die GOP 19468 als Zuschlag zur bestehenden GOP 19467 in den EBM-Abschnitt 19.4.4 aufgenommen:
GOP | Leistungsbeschreibung | Bewertung in Punkten |
19468 | Zuschlag zu der GOP 19467 für die Mutationssuche auf aktivierende PIK3CA-Mutationen in den Exonen 1, 2 und 4, wenn die Bestimmung des Mutationsstatus in diesen Exonen in einer Fachinformation obligat ist, zweimal im Krankheitsfall | 2034 |
Für die Anwendung von Inavolisib wurde die für eine Therapie infrage kommende Patientenpopulation in der Leistungslegende der GOP 19467 entsprechend angepasst.
Die Zusatzpauschalen GOP 13620 und 13622 EBM für die ärztliche Betreuung bei einer ambulanten LDL-Apherese nach der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des G-BA sind aufgrund der unterschiedlichen Indikationen nicht gleichzeitig durchführbar und berechnungsfähig.
Um das klarzustellen, wurde in den Beschluss des BA mit Wirkung vom 1. April 2026 ein Abrechnungsausschluss zwischen den beiden GOP in Bezug auf die Behandlungswoche aufgenommen. Zur Definition der Behandlungswoche im Sinne der GOP 13620 und 13622 wurde zudem eine neue siebte Bestimmung zum Abschnitt 13.3.6 EBM (GOP der Nephrologie und Dialyse) aufgenommen.
Änderungen zum 1. Januar 2026
Für die Hochfrequenzablation (HF-Ablation) des Endometriums mittels Netzelektrode bei Menorrhagie können Ärztinnen und Ärzte seit 1. April 2023 die GOP 31319 EBM abrechnen. Das Institut des BA sollte die Entwicklung des Marktes und der Preise in Bezug auf die Geräteausstattung sowie der Sachkosten überprüfen. Dabei hat sich gezeigt, dass die Kosten für das für die HF-Ablation benötigte Gerät nicht mehr in ausreichendem Maße bei der Bewertung berücksichtigt waren. Deshalb hat der BA die Vergütung rückwirkend zum 1. Januar 2026 erhöht: Die Bewertung der GOP 31319 EBM steigt von bisher 2.437 Punkten auf 2.705 Punkte. Die analoge GOP 36319, die für den belegärztlichen Eingriff gilt, wurde nicht angepasst, da das Krankenhaus die Gerätekosten über die Belegabteilungs-DRG abrechnet.
Der Authentifizierungszuschlag für die Videosprechstunde wird bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Der BA hat in seiner 800. Sitzung beschlossen, die ursprünglich bis Ende des Jahres 2025 befristete Möglichkeit der Abrechnung der GOP 01444 EBM im Abschnitt 1.4 EBM weiterzuführen. Eine erneute Prüfung wird bis zum 30. September 2026 durchgeführt, um festzustellen, ob eine Verlängerung der Frist darüber hinaus weiter erforderlich ist.
Durch die Weiterentwicklung des ICD-Kataloges ergeben sich alljährlich Änderungen in den von Arztpraxen genutzten Diagnosecodierungen. Auf folgende Änderungen möchten wir an dieser Stelle besonders aufmerksam machen:
Der bisher im Zusammenhang mit zahlreichen onkologischen GOP und SNR, Leistungen des Kapitels 32.3.15.1 EBM, und der GOP 34505 EBM genutzte ICD Code C43.5 entfällt.
Neu aufgenommen werden ICD:
• C43.5- Bösartiges Melanom des Rumpfes
• C43.50 Bösartiges Melanom der Perianalhaut
• C43.59 Bösartiges Melanom sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Rumpfes
Bösartiges Melanom der Haut der Brustdrüse
Weiterhin entfällt der ICD D65.0 für die Diagnosecodierung der GOP aus Kapitel 32.3.15.1 EBM und der GOP 34505 EBM.
Neu aufgenommen werden ICD:
• D65.0- Afibrinogenämie und Hypofibrinogenämie, erworben
• D65.00 Erworbene Afibrinogenämie
• D65.01 Erworbene Hypofibrinogenämie
Erworbener Fibrinogenmangel
Ebenso entfällt der ICD G93.3 im Zusammenhang mit dem Zuschlag zu den GOP 04433 und 37801 EBM.
Neu aufgenommen werden ICD:
• G93.3- Chronisches Fatigue-Syndrom [Chronic fatigue syndrome]
• G93.30 Chronisches Fatigue-Syndrom, postinfektiös
Myalgische Enzephalomyelitis, postinfektiös
• G93.31 Chronisches Fatigue-Syndrom, nicht postinfektiös
Myalgische Enzephalomyelitis, nicht postinfektiös
• G93.39 Chronisches Fatigue-Syndrom, nicht näher bezeichnet
Chronisches Fatigue-Syndrom o.n.A.
Myalgische Enzephalomyelitis o.n.A.
Zusätzlich entfällt im Zusammenhang der GOP 37801 EBM der ICD U10.9
Neu aufgenommen werden ICD:
• U10.9- Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung
mit COVID-19, nicht näher bezeichnet
• U10.90 Multisystemisches Entzündungssyndrom bei Kindern und
Jugendlichen in Verbindung mit COVID-19
• U10.91 Multisystemisches Entzündungssyndrom bei Erwachsenen
in Verbindung mit COVID-19
Bitte achten Sie unter Berücksichtigung dieser und weiterer ICD-Anpassungen auf eine korrekte Codierung Ihrer Fälle ab dem 01.01.2026. Die aktualisierte ICD-10-Co-dierung sowie Erläuterungen zu den Änderungen finden Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Der Bewertungsausschuss (BA) hat in seiner 814. Sitzung folgende Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) zum 1. Januar 2026 beschlossen:
Der Anhang 2 zum EBM wird mit Wirkung zum 1. Januar 2026 an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Version 2026 angepasst. In diesem Anhang finden Sie die Zuordnungen der Leistungen nach den EBM-Kapiteln 31 (Ambulantes Operieren) und 36 (Belegärztliche Operationen) zu den OPS.
Die Anpassung wurde durch die jährliche Aktualisierung der internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10-GM) und des OPS des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) erforderlich. Dabei handelt es sich um die Aufnahme von neuen OPS-Kodes und die Streichung von ungültigen (beendeten) OPS-Kodes in der Version 2026 im Vergleich zur Version 2025.
Hierzu haben Sie demnächst auf der Homepage der KBV die Wahl zwischen einer browser- oder maschinenlesbaren Version des Anhanges 2 des EBM für das Jahr 2026.
Redaktionelle Ergänzung
Der BA hat in seiner 814. Sitzung zusätzlich zu den Anpassungen an den Operations- und Prozedurenschlüssel (OPS) an die Version 2026 auch die Kennzeichnung der Seitenlokalisationen aktualisiert.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) streicht zum 1. Januar 2026 die bisherige Seitenlokalisation „B“ für beidseitig aus dem OPS. Diese wird durch die Kennzeichnung „P“ für paarige Organe und Körperteile ersetzt. Der BA folgt den Vorgaben des OPS, um zukünftig weiterhin die GOP mit entsprechenden Kennzeichnungen ansteuern zu können.
Die neue Kennzeichnung führt zudem zu Anpassungen in der Abrechnung: Seit dem 1. Januar müssen bei Operationen an paarigen Organen oder Körperteilen zwei OPS-Kodes mit den jeweiligen Zusatzkennzeichen „R“ und „L“ angegeben werden.
Auf unserer Themenseite „Abrechnung ambulantes Operieren" stellen wir Ihnen die Abrechnungssystematik anhand von Beispielen genauer vor.
Zum 1. Januar 2026 wird der Leistungskatalog der Hybrid-DRG ausgeweitet. Erstmals werden dann auch kardiologische Eingriffe Bestandteil des Kataloges sein, der sich künftig in die folgenden Leistungsbereiche gliedern lässt:
- Eingriffe an Analfisteln
- Eingriffe Galle, Leber, Pankreas
- Eingriffe Hoden, Nebenhoden und Penis
- Eingriffe an Rektum, Sinus pilonidalis und Perianalregion
- Lymphknotenbiopsien
- Ovariektomien und weitere Eingriffe an Eierstock, Eileiter, Uterus und Vulva
- Arthrodese (Versteifung) der Zehengelenke
- Entfernung Harnleitersteine
- Diagnostische und therapeutische Interventionen an den Herzkranzgefäßen
- Elektrophysiologische Untersuchungen am Herz inklusive ablativer Maßnahmen
- Operative Maßnahmen mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren
- Laparoskopische Appendektomie
- Hernienchirurgie
- Perkutan-transluminale Gefäßinterventionen
- Frakturrepositionen
Umfangreiche Informationen zur Abrechnung der Hybrid-DRG finden Sie auf unserer Themenseite.
Die GOP 01722 EBM ist für die Sonographie der Säuglingshüften bei der U3 berechnungsfähig. Mit der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) 2018 wurde die Sonographie der Säuglingshüften in den speziellen Teil für Fachärzte für Kinder- und Jugendchirurgie in die Weiterbildung aufgenommen.
Um Fachärzten für Kinder- und Jugendchirurgie die Berechnung der GOP 01722 zu ermöglichen, erfolgt die Aufnahme der GOP 01722 in den zweiten Satz der Nummer 3 der Präambel 7.1 EBM mit Wirkung vom 1. Januar 2026.
Ab 1. Januar 2026 entfällt für Ärzte und Psychotherapeuten die zusätzliche Kennzeichnungspflicht, wenn sie Besuchsleistungen abrechnen, die bei erwachsenen Patienten in der Komplexversorgung stattgefunden haben. Konkret geht es um die Kennzeichnung der Besuchsleistungen im Zusammenhang mit der berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung insbesondere schwer psychisch kranker Versicherter mit komplexem psychiatrischem oder psychotherapeutischem Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL des G-BA).
Nach Prüfung der Leistungsentwicklung durch den BA hat der ergänzte Bewertungsausschuss (ergBA) in seiner 127. Sitzung beschlossen, die 2022 eingeführte Zusatzkennzeichnung wieder abzuschaffen. Damit gilt die Kennzeichnungspflicht von Besuchsleistungen vorerst nur noch bei der Komplexversorgung von Kindern und Jugendlichen.
Zum 01.01.2026 wird die Vereinbarung Anlage 4a BMV-Ä zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte angepasst. Damit werden die Möglichkeiten, das Ersatzverfahren durchzuführen, erweitert. Kann ein Versicherter, der das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, die elektronische Gesundheitskarte nicht vorlegen oder eine elektronische Ersatzbescheinigung nicht übermittelt werden, wird in diesem Fall das Ersatzverfahren durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie auch in der KBV-Infothek.